Historischer Irrtum stoppt Jubiläumsfeier in Russikon
Wie die Gemeinde Russikon mitteilt, war die ersturkundliche Nennung nachweisbar nicht im Jahr 775. Daher entfallen die Aktivitäten für ein 1250-Jahr-Jubiläum.
Gemäss Chronik der Gemeinde Russikon wurde in der Schenkungsurkunde Emthrudis und ihres Sohnes Gaerwin vom 27. Januar 775 an das Kloster St. Gallen Russikon als «Hroadgisinhova» oder «Ruadgisinchova» erstmals urkundlich erwähnt.
Allerdings ist gar nicht Russikon gemeint.
Ein 1250-Jahr-Jubiläum, das keines ist
Rechtzeitig starteten die Vorbereitungsarbeiten für das 1250-Jahr-Jubiläum der erstmaligen urkundlichen Erwähnung Russikons, welches am 27. Januar 2025 gefeiert werden könnte.
Geplant war eine Ausstellung der erwähnten Urkunde in der Stiftsbibliothek St.Gallen und verschiedene Aktivitäten während des ganzen Jahres, welche auf dieses historische Ereignis hinweisen sollten.
Die Anfrage beim Stiftsarchiv St.Gallen zeigte, dass der von Kläui/Schobinger erwähnte Erstbeleg im Jahre 775 mit «Hroadgisinchova» sich auf Rüeggshausen in der Gemeinde Bubikon bezieht.
Die von Boesch ohne Datum und Quelle erwähnte Form Ruochzinkon konnte nicht identifiziert werden.
Fest-Aktivitäten entfallen
Woher die Autoren die Zuschreibung an Russikon nehmen, ist nicht ganz klar.
Ihr dürfte wohl eine frühere Hypothese zugrunde liegen, die aber bereits 1986 nicht mehr aktuell war.
Da die ersturkundliche Nennung von Russikon nachweisbar nicht am 27. Januar 775 war, entfallen diesbezügliche Aktivitäten seitens der Gemeinde.