Die Abstimmungsbeschwerde der Gruppe «Besorgter Bürger», vertreten durch Max Rechtsteiner, wurde abgelehnt.
Die geplante Lakers-Halle im Grünfeld. - zVg

Eine Gruppe «Besorgter Bürger», vertreten durch Max Rechtsteiner, hat eine Abstimmungsbeschwerde wegen Rechtswidrigkeit und Verfahrensmängeln eingereicht. Sie betrifft die Beschlüsse der Bürgerversammlung vom 5. Dezember 2019 zu den Geschäften «Beitrag an den Verein SC Rapperswil-Jona Lakers zur Erstellung einer Trainingshalle im Grünfeld» sowie «Überführung der Grundstück-Nr. 234J in das Verwaltungsvermögen». Das Departement des Innern ist auf die Abstimmungsbeschwerde wegen Verfahrensmängeln nicht eingetreten, jene wegen Rechtswidrigkeit hat sie abgewiesen.

Das Departement begründet das Nichteintreten auf die Abstimmungsbeschwerde wegen Verfahrensmängeln mit den geltenden Fristen: Die Beschwerdeführer hätten es versäumt, die angeblichen Mängel bis spätestens 14 Tage nach Zustellung der Unterlagen oder an der Bürgerversammlung selbst zu rügen.

Auf die Abstimmungsbeschwerde wegen Rechtswidrigkeit ist das Departement des Innern zwar eingetreten, weist diese zusammenfassend aber aus folgenden Überlegungen ab:

Gründe für Ablehnung

Die monierte Abweichung unter anderem von der Sportstättenplanung, Masterplanung Entwicklungskonzept LIDO bei der Standortwahl der Trainingshalle sei nicht unzulässig. Diese Erlasse fielen allesamt in die Zuständigkeit des Stadtrats und seien für die Behörden wegleitend.

Es sei jedoch nicht unzulässig, im Einzelfall davon abzuweichen oder diese Instrumente im Einzelfall oder im Grundsatz anzupassen. Der Stadtrat habe erläutert, weshalb er den Standort im Grünfeld demjenigen im Lido vorziehe.

Die Stadt habe den Bürgerinnen und Bürgern kein detailliertes und in allen Einzelheiten ausgefeiltes Projekt vorlegen müssen, wie dies die Beschwerdeführer forderten. Es sei über den Kredit (Beitrag an die Lakers) und nicht über das Projekt abgestimmt worden sei. Wesentlich sei, dass wenigstens die Grundzüge des Vorhabens und dessen Auswirkungen für die Krediterteilung des Organs bekannt gewesen seien.

Die Gewährung eines Kredits bedeute nicht die Gutheissung eines Projekts. Die Umsetzung des konkreten Projekts und die Einhaltung der gemeindeeigenen Reglemente (z.B. das Parkplatzbedars-Reglement) bzw. kantonaler und Bundesgesetze sei Gegenstand der nachfolgenden Baubewilligungsverfahren.

Bezüglich dem Vorwurf der intransparenten Information über die Betriebskosten hält das Departement des Innern fest: Bereits aufgrund des Gutachtens, bzw. des Wortlauts des Antrags sei klar gewesen, dass an der Bürgerversammlung vom 5. Dezember 2019 nicht über einen konkreten Betrag an die Betriebskosten abgestimmt werden würde.

Es sei klar kommuniziert worden, dass über die Betriebskosten jeweils mittels Budgetbeschluss zu beschliessen sein werde. Folglich sei kein Ausgabenbeschluss durch die Bürgerschaft erfolgt, welcher rechtswidrig sei.

Schliesslich hält das Departement des Innern fest, dass die Zuordnung des Grundstücks zum Verwaltungsvermögen zulässig ist. Es hält fest, dass die Einräumung eines unentgeltlichen Baurechts eine Ausgabe darstellt, welche im in der Gemeindeordnung dafür vorgesehenen Verfahren zu beschliessen ist. Dies sei aber kein Grund für die Rechtswidrigkeit des Beschlusses. Der Stadtrat teilt diese Auffassung. Er wird den entsprechenden Ausgabenbeschluss im Zusammenhang mit den Baurechtsverträgen gemäss Gemeindeordnung fassen.

Projekt Trainingshalle pausiert

Die weitere Umsetzung des Projekts Trainingshalle ist aufgrund der Abstimmungsbeschwerde sistiert. Erlangt der Entscheid des Departements des Innern Rechtskraft, können die Beschlüsse der Bürgerversammlung umgesetzt werden. Ziehen die Beschwerdeführer den Entscheid an das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen weiter, ist das entsprechende Urteil abzuwarten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Projekt Trainingshalle ist aufgrund der Abstimmungsbeschwerde pausiert.
  • Die Beschwerdenführer könnten den Entscheid an das Verwaltungsgericht weiterziehen.
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