Wie die Stadt Rapperswil-Jona berichtet, führt sie am 10. September 2023 eine kommunale Grundsatzabstimmung zum Stadttunnel durch.
Das Stadthaus in Rapperswil-Jona.
Das Stadthaus in Rapperswil-Jona. - Nau.ch
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Da es sich um einen städtischen Grundsatzentscheid und nicht um eine Abstimmung über ein kantonales Strassenbauprojekt handelt, sieht sich der Stadtrat vollumfänglich in der Verantwortung für den Abstimmungsinhalt.

Die Stadt hat den Kanton über das geplante Vorgehen und über den Inhalt der Abstimmung informiert.

Tunnel-Entscheid ist massgebend für die Stadtentwicklung

Der Kanton verlangte bereits 2020 eine Grundsatzabstimmung zur weiteren Verkehrsplanung in der Stadt, bevor er einen Stadttunnel projektiert.

Eine Grundsatzabstimmung wurde auch vom Stadtrat begrüsst, da der Tunnel-Entscheid für die weitere Stadtentwicklung und Verkehrsplanung massgebend ist.

Er hat sich nach umfangreichen Abklärungen und Überlegungen dazu entschieden, dies mit einer Grundsatzabstimmung über den Stadttunnel zu tun.

Eine Abstimmung über das Gesamtverkehrskonzept 2040 mit knapp 200 Seiten und verschiedenartigen Massnahmen im Rahmen einer Volksabstimmung wäre nur schwer zu vermitteln gewesen.

Stadttunnel ist in das Gesamtverkehrskonzept eingebettet

Zudem hätte das Abstimmungsresultat insbesondere im Falle einer Ablehnung keine Klarheit darüber geschaffen, wogegen genau sich der Volkswille wendet.

Allerdings ist es dem Stadtrat wichtig, dass der Stadttunnel eingebettet ist in das aktuelle Gesamtverkehrskonzept 2040 sowie in den laufenden Ortsplanungsprozess.

Dies zeigt er in den Abstimmungsunterlagen auf, genauso wie die wichtigsten flankierenden Massnahmen zum Stadttunnel sowie die für eine Verringerung des hausgemachten Verkehrs wichtigen Ohnehin-Massnahmen, die mit oder ohne Stadttunnel realisiert werden sollen.

Der Stadtrat ist deshalb zum Schluss gekommen, dass eine Abstimmung über den Grundsatz des Stadttunnels richtig ist.

Der Kanton wurde über das Vorgehen informiert

Er ist der Überzeugung, dass die Bevölkerung dies jetzt erwartet und nach den vielen Jahren der Diskussion und Meinungsbildung auch reif für eine Entscheidung ist.

Da es sich bei der Abstimmung um einen kommunalen Grundsatzentscheid und nicht um eine Abstimmung über ein kantonales Strassenbauprojekt handelt, sieht sich der Stadtrat vollumfänglich in der Verantwortung für den Abstimmungsinhalt.

Der Kanton wurde über das geplante Vorgehen und über den Inhalt der Abstimmung informiert.

Der Stadtrat ist sich auch bewusst, dass im Falle einer Ablehnung die weitere Projektierung durch den Kanton stark infrage gestellt wird.

Informationsbroschüre wird an Haushalte verteilt

Das Gesamtverkehrskonzept würde entsprechend bereinigt und finalisiert sowie auf eine konsequente Vermeidung von motorisiertem Individualverkehr ausgerichtet.

Die entsprechenden Massnahmen müssten der Bevölkerung gemäss der in der Gemeindeordnung festgelegten Kompetenzen einzeln unterbreitet werden.

Sind diese Massnahmen nicht mehrheitsfähig, droht eine stetige Verschärfung der Verkehrsproblematik in Rapperswil-Jona, was unter anderem die weitere Stadtentwicklung behindert und die Attraktivität der Stadt als Arbeits- und Wohnort reduziert.

Die Stadt hat zur Abstimmungsvorlage eine Informationsbroschüre verfasst, welche in diesen Tagen an alle Haushaltungen verteilt wird.

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