Friedhof Eschenbach: Angehörige zum Grabunterhalt aufgerufen
Das Bestattungsamt Eschenbach ruft Angehörige dazu auf, Gräber regelmässig zu überprüfen und schiefe oder lose Grabsteine bei Bedarf instand setzen zu lassen.

Wie die Gemeinde Eschenbach mitteilt, wurde bei Friedhofskontrollen vermehrt festgestellt, dass einige Gräber nicht ordnungsgemäss unterhalten werden. Das Bestattungsamt Eschenbach bittet die Angehörigen höflich, die Gräber und Grabsteine regelmässig zu überprüfen.
Schiefe oder lose Grabsteine sollten gegebenenfalls aufgerichtet oder befestigt werden. Im Normalfall richtet den Grabstein der Bildhauer, welcher den Grabstein erstellt und gesetzt hat.
Ebenfalls bittet das Bestattungsamt die Angehörigen bei den Gemeinschaftsgräbern und bei den Gräbern in der Urnenwand- beziehungsweise Urnennische den persönlichen Grabschmuck gelegentlich zu kontrollieren und verwelkte Blumen und/oder beschädigte Gegenstände zu entsorgen.
Grundsätzlich ist gemäss Artikel 63 und 64 des Bestattungs- und Friedhofsreglementes der Gemeinde Eschenbach bei Gemeinschaftsgräbern und Urnenwand- beziehungsweise Urnennischengräber individueller Grabschmuck ausgeschlossen. Bis zu einem gewissen Grad werden persönliche Gegenstände jedoch toleriert.