Gemeinde Rüti: Keine ganzjährige Leinenpflicht im Rütiwald
Wie die Gemeinde Rüti mitteilt, hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass die geforderte ganzjährige Leinenpflicht nicht umgesetzt werden darf.
Der Rütiwald ist mit seinen zahlreichen Naturschutzgebieten, Grillplätzen und einem Vitaparcours als Ausflugsziel sehr beliebt, auch bei Hundehaltenden.
Da es immer wieder zu Konflikten mit frei laufenden Hunden auch ausserhalb der Brut- und Setzzeit zwischen April und Ende Juli gekommen war, hatte der Gemeinderat am 27. September 2021 beschlossen, eine ganzjährige Leinenpflicht zu erlassen.
Gegen diesen Beschluss rekurrierten einige Hundehalter beim Bezirksrat.
Der Bezirksrat hiess diese Rekurse gut, wogegen der Gemeinderat beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde einlegte.
Gemeinde akzeptiert das Urteil
Dieses entschied mit Urteil vom 16. März 2023, dass die Gemeinde Rüti die ganzjährige Leinenpflicht im Rütiwald nicht umsetzen darf.
Der Gemeinderat analysierte das Urteil und beschloss nun, dieses Urteil zu akzeptieren und nicht ans Bundesgericht weiterzuziehen.
Seine Erwägungen dazu sind im Gemeinderatsbeschluss vom 9. Mai 2023 ausführlich dargelegt. Damit gibt es weiterhin keine ganzjährige Leinenpflicht für Hunde im Rütiwald.
Gegenseitige Rücksichtnahme erwartet
Gleichzeitig mit dem Entscheid, das Gerichtsurteil zu akzeptieren, appelliert der Gemeinderat an alle Waldbesucher, gegenseitig Rücksicht zu nehmen.
Weiterhin gilt: Das neue Hundegesetz, das seit Januar 2023 in Kraft ist, schreibt zwischen dem 1. April und dem 31. Juli eine Leinenpflicht im Wald und am Waldrand vor.