Gemeinderat Rüti passt Fördermassnahmen nach Rekurs an

Der Gemeinderat Rüti passt die Fördermassnahmen an: Die Fensterersatzförderung entfällt, während Anschlüsse an Wärmeverbünde weiterhin unterstützt werden.

Die Gemeindeverwaltung Rüti (ZH).
Die Gemeindeverwaltung Rüti (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof

Nach einem Rekurs beim Bezirksrat hatte der Gemeinderat Rüti in einem ersten Schritt die unbestrittenen Fördermassnahmen des Förderreglements beschlossen, berichtet die Gemeinde Rüti. Nun hat er in einem zweiten Schritt Anpassungen bei den umstrittenen Massnahmen vorgenommen.

Anschlüsse an Wärmeverbünde werden wie vorgesehen gefördert, während die bisher geltende Förderung für den Ersatz von Fenstern gestrichen wird.

Förderung von Anschluss ans Wärmenetz (neue Art. 7a und 7b) soll bleiben

Der Rekurrent stiess sich an den Fördermassnahmen für künftige Wärmeverbünde, weil diese seiner Ansicht nach gegen die Wettbewerbsregeln verstossen würden. Der Bezirksrat gab dem Rekurrenten soweit recht, als diese Massnahmen eine Ungleichbehandlung der Einwohnenden zur Folge hätten.

Der Gemeinderat präzisierte daher die Förderbestimmungen für den Anschluss ans Wärmenetz. Anschlüsse an private Wärmeverbünde werden im gleichen Umfang gefördert wie Anschlüsse an die Verbünde der Gemeindewerke.

Es findet somit keine Bevorzugung der öffentlichen Wärmeverbünde statt. Die Förderung ist auch nicht auf bestimmte Gebiete beschränkt und steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern von Rüti offen.

Wärmepumpen werden wie bisher durch die Gemeinde nicht finanziell unterstützt, da hier der Kanton grosszügige Förderbeiträge vorsieht. Die Förderbeiträge der Gemeinde sind als Ergänzung zur kantonalen Förderung vorgesehen.

Förderung von Ersatz von Fenstern (Art. 8) wird aufgehoben

Die Förderung des Ersatzes von Fenstern bei einer Gebäudehüllensanierung (Art. 8) sowie der Titel «E. Geförderte Massnahmen im Bereich Gebäudeeffizienz – Gebäudehülle» werden aufgehoben.

Der Rekurrent kritisierte die Aufhebung dieser Fördermassnahme. Der Bezirksrat hielt jedoch fest, dass diese Änderung des Förderreglements im Ermessen der Gemeinde sei und alle Einwohnenden gleichermassen betreffe. Sie sei deshalb nicht zu beanstanden.

Deshalb hat der Gemeinderat beschlossen, den Ersatz von Fenstern (Art. 8) nicht mehr zusätzlich finanziell zu entschädigen.

Kommentare

Weiterlesen

Léman Express
7 Interaktionen
Wohnungsnot
trump auflösung
1 Interaktionen
«Mache keine Witze»

MEHR AUS RAPPERSWIL