Schmerikon kritisiert Finanzausgleich und fordert Anpassung
Wie die Gemeinde Schmerikon meldet, lehnt sie die aktuelle Finanzausgleichsregelung ab und fordert eine Anpassung des Sonderlasten- sowie Ressourcenausgleichs.
Der Gemeinderat Schmerikon teilt die Schlussfolgerungen und Anträge der Regierung zum Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs in weiten Teilen nicht und fordert eine Stärkung des Sonderlastenausgleichs und eine Reduktion des Ressourcenausgleichs.
Die politische Gemeinde Schmerikon ist durch den «neuen» Finanzausgleich von 2007 erheblich schlechter gestellt worden.
Ihr gingen dadurch über 500'000 Franken verlustig, entsprechend damals rund Acht-Steuer-Prozenten und sie erhält in seltenen Jahren vernachlässigbare Beiträge an Sonderlasten.
Die Steuerzahlenden der Gemeinde Schmerikon haben im Rechnungsjahr 2023 11,55 Millionen Franken an Steuern an den Kanton abgeliefert und damit den Finanzausgleich mit circa 2,1 Millionen Franken mitfinanziert.
Aktueller Rang 31 von 113 Gemeinden
Schmerikon ist in Bezug auf die Steuerkraft auf Rang zwölf; in Bezug auf den Steuerfuss, aktuell bei 113 auf Rang 31.
Die Verschuldung lag per Ende 2022 bei 1134 Franken je Einwohner und damit über dem kantonalen Mittel.
Gemäss den vorliegenden Studien und Bericht und Anträgen wendet der Kanton 225 Millionen Franken für den rein vertikalen Finanzausgleich auf; hiervon rund 50 Prozent Ressourcenausgleich und rund 50 Prozent verteilt auf die Sonderlasten Schule, Soziales, Weite und Stadt St. Gallen.
Der Gemeinderat begrüsst, dass die Regierung weiterhin auf die Einführung eines horizontalen Finanzausgleichs, wie ihn die meisten Kantone und der Bund kennen, verzichten will.
Schwächung von Gemeinden im überkantonalen Steuerwettbewerb
Finanzstarke Gemeinden sind Nettozahlende, unabhängig ob der Ausgleich vertikal (vom Kanton an die Gemeinden) oder horizontal (von finanzstarken zu finanzschwachen Gemeinden) erfolgt.
Bei ersterem Zahlen den Finanzausgleich die Steuerzahlenden der jeweiligen Gemeinden über ihre Kantonssteuern; bei zweitem mit den kommunalen Steuern.
Es bestünde bei der Einführung eines horizontalen Ausgleichs die Gefahr, dass die betroffenen Gemeinden zur Kasse gebeten würden, ohne dass die kantonalen Steuern entsprechend gesenkt würden.
Damit würden Gemeinden, die im überkantonalen Steuerwettbewerb bestehen können und die Regionen und den Kanton finanziell stärken, geschwächt.
Hoher Ausgleichsfaktor im St. Galler Finanzausgleich
Der St. Galler Finanzausgleich sieht einen Ausgleichsfaktor von 96 Prozent als Ressourcenausgleich vor.
Hierauf abgestützt wendet der Kanton über 115 Millionen Franken oder rund zehn Steuerprozente auf.
Andere Kantone und der Bund gleichen hingegen nur bis maximal 90 Prozent aus.
Eine so hohe Mindestausstattung aller Gemeinden widerspricht nach Auffassung des Gemeinderats gänzlich dem schweizerischen Staatsverständnis.
Umverteilung wie beim bedingungslosen Grundeinkommen
Dies stellt eine Umverteilung dar, wie der Ansatz des bedingungslosen Grundeinkommens für Einzelsubjekte.
Dieser Mechanismus wurde von Volk und Ständen 2016 deutlich verworfen.
Die Entwicklung der Steuerfüsse und der Nettoverschuldung ausgewählter Empfängergemeinden des Ressourcenausgleichs deuten zudem darauf hin, dass hier ein Ausgleich gewährt wird, der keiner Notwendigkeit entspricht.
Entsprechend kommt es zu Verwerfungen und Wettbewerbsverzerrungen.
Besserstellungsmerkmale unberücksichtigt bei Sonderlasten
Besserstellungsmerkmale wie beispielsweise tiefere Gehalts- und Immobilienkosten oder günstigere Kosten für Drittleistungen in wirtschaftlich schwächeren Gebieten bleiben unberücksichtigt.
Der Gemeinderat Schmerikon anerkennt und unterstützt den Ausgleich der Sonderlasten.
Er stellt fest, dass die Regierung die Hinweise des Berichts über die nicht systemkonformen Kürzungen von Sonderlasten aufgrund der Steuerkraft nicht aufgenommen hat.
Es ist in der Tat nicht einleuchtend, dass auf Sonderlasten eine Kürzung erfolgt, hingegen beim Ressourcenausgleich nicht.
Reduktion des Ressourcenausgleichs
Es ist stossend, dass Steuerzahlende einer finanz-mittelkräftigen Gemeinde wie Schmerikon via Kantonssteuern angeblich finanz-schwache Gemeinden quersubventionieren, die unter Ansetzung eines tieferen Steuerfusses als Schmerikon, ihr Potential zur selbstständigen Tragung der Sonderlasten nicht ausschöpfen.
Insofern wiederholt der Gemeinderat seine Forderung zur substanziellen Reduktion der finanziellen Mittel für den Ressourcenausgleich durch Senkung des Ausgleichsfaktors auf maximal 90 Prozent.
Alternativ dazu ist eine Kürzung des Ressourcenausgleichs unter Berücksichtigung von Steuerfuss (zum Beispiel ab 50-Perzentil in Bezug auf Rang) und Nettoverschuldung (zum Beispiel bei Vorliegen von Nettovermögen) einzuführen.
Zudem beantragt der Gemeinderat auf Kürzungen bei Sonderlasten zu verzichten oder alternativ diese in Abhängigkeit von Steuerfuss und / oder Nettoverschuldung zu definieren.