Dänikon fordert Strassenanstösser zum Pflanzenrückschnitt auf
Wie die Gemeinde Dänikon mitteilt, werden Grundeigentümer an öffentlichen Strassen und Wegen gebeten, die Bepflanzung bis 1. November 2022 zurückzuschneiden.

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fuss- und Radwegen sowie Plätzen werden aufgefordert, die Pflanzen (wie Bäume, Äste, Sträucher, Hecken und andere Pflanzen), welche in den öffentlichen Raum hineinragen, bis 1. November 2022 zurückzuschneiden.
Seitlich hat der Rückschnitt bis auf das Lichtraumprofil zu erfolgen. Bei Strassen muss der Fahrraum bis auf eine Höhe von mindestens 4,5 Meter und seitlich mindestens 0,5 Meter freigehalten werden.
Bei Fuss- und Radwegen muss eine Höhe von mindestens 2,65 Meter und seitlich mindestens 0,3 Meter frei gehalten werden.
Lichtraumprofile sind ständig freizuhalten
Bei Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen und Ausfahrten muss das Sichtfeld in einem Höhenbereich zwischen 0,6 Meter und 3 Meter über der Fahrbahn hindernisfrei sein.
Bäume und Bepflanzungen dürfen Strassen- und Wegbeleuchtungen, Signalisationen und Hydranten nicht beeinträchtigen.
Für den Winter ist zu beachten, dass bei Schneelast die Äste weiter nach unten reichen und dementsprechend auch höher zurückgeschnitten werden müssen.
Die Lichtraumprofile an Strassen, Fuss- und Radwegen sowie Plätzen sind durch die Eigentümer dauernd freizuhalten.
Eigentümer können haftbar gemacht werden
Die verantwortlichen Eigentümer werden ersucht, den Pflanzenrückschnitt entsprechend diesen Weisungen vorzunehmen.
Es ist zu beachten, dass die Eigentümer von verkehrsbehindernden Pflanzen für allfällige Schäden haftbar gemacht werden können.
Die Gemeindebehörden behalten sich vor, im Falle der Missachtung dieser Aufforderung, die erforderlichen Anordnungen auf Kosten der Eigentümer zu treffen.