Gemeinde Dänikon möchte Teilparzelle Bifig veräussern
Mit dem Verkauf der Teilparzelle Bifig kann Dänikon die Vergrösserung des bestehenden Werkhofs und den Ersatz der Wohncontainer für Asylbewerber sichern.
Wie die Gemeinde Dänikon mitteilt, besitzt sie auf der Werkhof-Parzelle Bifig, Kataster-Nummer 864, eine grössere Baulandparzelle.
Von verschiedenen Gewerbetreibenden wurde ein Interesse am Erwerb einer Teilparzelle, um ein Bauvorhaben zu realisieren, angemeldet.
Ausserdem bestehen auch von Seiten der Gemeinde Dänikon Interessen, wie zum Beispiel die Sicherung für die Vergrösserung des bestehenden Werkhofs und dem notwendigen Ersatz der Wohncontainer für die Asylbewerber.
Zwei Automobil-Firmen sind an dem Kauf interessiert
Um alle Interessen zu vereinen und eine Grundlage für die Projektausarbeitung zu schaffen, hat der Gemeinderat eine Gebietsplanung ausgearbeitet.
Diese Gebietsplanung diente als Grundlage für eine gemeinsame Sitzung um den Zweck, die Ziele, die Rahmenbedingungen und das weitere Vorgehen zu besprechen.
Von den Teilnehmern dieser Sitzung haben sich die Herren Vogt (Garage J.P. Vogt in Zürich Seebach), vertreten durch Karl Heinz Meyer (Kian & Roya AG in Neerach) sowie Herr Erik Kress (Firma Kress GmbH in Dänikon) zusammen mit Herrn Oskar Meier (OMAG Architekten Bülach), konkret für eine, ihren Bedürfnissen entsprechende Projektentwicklung entschieden und ihr Kaufinteresse bekundet.
Beide Firmen sind erfolgreich in der Automobilbranche tätig und beabsichtigen ihre Geschäfte in Dänikon anzusiedeln, beziehungsweise den bestehenden Standort zu erweitern.
Im Obergeschoss sind Wohnungen geplant
Die gewerbliche Nutzung in den Erdgeschossen deckt zu 100 Prozent den Bedarf dieser Firmen.
In den Obergeschossen sollen Wohnungen realisiert werden.
Da das Vorhaben der zonenkonformen Ansiedlung von Gewerbebetrieben mit Wohnnutzung und damit den Zielsetzungen der Gemeinde entspricht, ergibt sich zusammen mit der Werkhoferweiterung und dem Ersatz der Wohncontainer für die Asylbewerber die Chance einer optimalen Ausnutzung des Areals.
Die Realisierung ist an die Bedingungen einer Arealüberbauung nach Paragraf 71 PBG geknüpft, was eine qualitätssichernde Wirkung erzielt.
Den Stimmbürgern wird der Verkauf des Grundstücks beantragt
Aus diesen Gründen beantragt der Gemeinderat der nächsten Gemeindeversammlung den Verkauf des Grundstücks zu bewilligen.
Auf dem zu veräussernden Teilgrundstück befinden sich heute die Unterkünfte für die Asylbewerber.
Der Fortbestand und Betrieb der Liegenschaften als Asylunterkunft wird von der Käuferschaft gewährleistet, bis auf dem Grundstück der Gemeinde eine Ersatzliegenschaft erstellt wird und diese bezugsbereit ist.
Der Gemeinde wird für den Bau einer Ersatzliegenschaft eine Frist von zwei Jahren ab Ausübung des Kaufrechts eingeräumt.
Die Projektkosten liegen bei 80'000 Franken
Mit dieser Vertragsbestimmung verpflichtet sich die Gemeinde, das Projekt Ersatzbau einer Asylunterkunft und die Erweiterung des Werkhofs Häglerbach auf dem der Gemeinde verbleibenden Teilgrundstück zu realisieren.
Die Bewilligung des entsprechenden Projektierungskredits von 80'000 Franken wird gleichzeitig mit dem Kaufrechtsvertrag der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet.
Die Gemeinde wird bei Annahme der beiden Geschäfte die Projektierung des Ersatzbaus der Asylunterkunft sowie die Erweiterung des Werkhofs starten.
Gestützt auf diese Projektierung wird einer nächsten Gemeindeversammlung der notwendige Baukredit für diese zwei Bauten zur Beratung und Genehmigung unterbreitet.
Keine Fremdkapitalaufnahme nötig
Mit einem Teil vom Erlös durch den Landverkauf wird der Finanzbedarf für die Erweiterung des Werkhofs und den Ersatzbau der Asylunterkunft gedeckt, womit eine Fremdkapitalaufnahme vermieden werden kann.
Weitere Einzelheiten zu den beiden Geschäften sind aus dem beleuchtenden Bericht zur Gemeindeversammlung, der auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet ist, ersichtlich.