In Rümlang gilt allgemeines Feuerverbot
Wie die Gemeinde Rümlang berichtet, hat der Gemeinderat entschieden, für das Gemeindegebiet ein allgemeines Feuerverbot zu erlassen.
Das Ausbleiben von ausgiebigen Regenfällen hat in den vergangenen Wochen zu einer ausserordentlichen Trockenheit geführt. Die Gefahr eines grösseren Flächenbrands ist erheblich. Die aktuelle Wetterlage sowie die Prognose für die kommenden Tage lassen keine deutliche Entspannung der Gefahrenlage erwarten.
Mit Verfügung vom 20. Juli 2022 hat das Amt für Landschaft und Natur der Baudirektion des Kantons Zürich per sofort und bis auf Widerruf ein generelles Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen. Infolge dieser angespannten Situation und auch im Hinblick auf die anstehenden Festivitäten zum Nationalfeiertag hat der Gemeinderat Rümlang entschieden, für das Gemeindegebiet Rümlang ein allgemeines Feuerverbot zu erlassen.
Dies bedeutet konkret keine offenen Feuer im Freien, kein Abbrennen von Feuerwerk, keine Höhenfeuer. Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren auf dem Elektro- oder Gasgrill in privaten Gärten und auf Balkonen. Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots sind ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.
Aufruf zum Wassersparen
Die ausserordentliche Trockenperiode bringt auch die Wasserversorgungen an ihre Kapazitätsgrenzen. Die Bevölkerung wird deshalb dazu aufgerufen, sparsam mit dem Trinkwasser umzugehen und insbesondere auf das Waschen von Fahrzeugen und das Befüllen von Schwimmbädern zu verzichten. Das Bewässern von Gärten und das Giessen von Blumen sind auf das Notwendigste zu beschränken. Der Gemeinderat Rümlang dankt für das Verständnis.