Rümlang: Umweltverbände legen Rekurs gegen Deponieplan ein
Sechs Umweltverbände haben gegen den Gestaltungsplan zum Ausbau der Deponie Chalberhau in Rümlang Rekurs eingelegt. Der Gemeinderat bedauert diesen Schritt.
Wie die Gemeinde Rümlang informiert, haben Umweltverbände gegen die Festsetzung des Gestaltungsplans «Erweiterung Deponie Chalberhau, Rümlang» beim Baurekursgericht Rekurs eingereicht. Der Gemeinderat bedauert diesen Schritt, Verständnis für den Rekurs hat er in dieser Projektphase nicht.
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat nach einem zuvor durchgeführten Partizipationsprozess den Gestaltungsplan «Erweiterung Deponie Chalberhau, Rümlang» festgesetzt. Dagegen haben sechs Umweltverbände am 17. Dezember 2024 einen Rekurs beim Baurekursgericht eingereicht.
Die rekurrierenden Umweltverbände waren im Partizipationsprozess mit eingebunden. Zusätzlich zu den ursprünglichen Plänen wurden zahlreiche Varianten, alle im Gebiet Chalberhau, erarbeitet und evaluiert. Letztlich wurde eine Lösung weiterverfolgt, welche bei allen involvierten Parteien Zuspruch fand, das Siedlungsgebiet wenig belastet und möglichst wenig Rodungsfläche in Anspruch nimmt.
Konsenslösung nach intensiver Verfeinerung trifft auf Widerstand
Diese Variante wurde aufwendig und langwierig weiter so verfeinert, sodass die Natur möglichst geschont werden kann. Die mündlich geäusserten Zusagen sämtlicher anwesenden Vertreter schienen erfolgsversprechend und liessen das angewandte Konsensprinzip erfolgreich erscheinen.
Der Gemeinderat bedauert, dass nun die Umweltverbände gegen eine Lösung rekurrieren, an deren Entstehung sie eingehend mitwirken konnten. Der Gemeinderat hat im genannten Verfahren nebst den vielfältigen Interessen des Naturschutzes auch die unter Druck stehenden Fruchtfolgeflächen der lokalen Landwirtschaftsbetriebe, insbesondere aber auch die Auswirkungen auf die Rümlanger Bevölkerung mitberücksichtigt.
In der heutigen Zeit sind einseitige und ideologisch geprägte Betrachtungen weder sinnvoll noch nachhaltig und widersprechen den Grundprinzipien von Treu und Glauben.
Erweiterung schützt Umwelt und reduziert Transportaufwand
Die Erweiterung der Deponie Chalberhau am bestehenden Ort schützt andere, im Richtplan eingetragene Deponiestandorte, unter anderem auch im Naherholungsgebiet Rümlang einerseits und garantiert einen effizienten und emissionsarmen Betrieb andererseits. Das Gebiet Chalberhau gehört nicht zum Naherholungsgebiet von Rümlang oder Opfikon.
In der Deponie Chalberhau werden Inertstoffe (ungiftige Materialien) eingelagert, die vornehmlich aus der Bauwirtschaft stammen und nicht in der Kreislaufwirtschaft wiederverwertet werden können. Das gesamte Material stammt aus dem Kanton Zürich.
Es ist damit ökologisch vorteilhaft, wenn der Bauschutt aus dem Kanton Zürich auch im Kanton Zürich deponiert und nicht noch weit über die Kantonsgrenzen hinaus transportiert wird. Der von den Umweltverbänden eingereichte Rekurs ist daher als kurzsichtig und sehr einseitig zu beurteilen.
Gemeinderat setzt auf pragmatische Lösung
Der Gemeinderat vermisst somit einen konstruktiven und konsensorientierten Beitrag der Umweltverbände an einer Lösung, welche die Interessen möglichst zahlreicher Gruppen, insbesondere die unmittelbar betroffene Bevölkerung, mitberücksichtigt.
Die Haltung des Gemeinderates zur Sache bleibt indes unverändert: Die Deponie stand seit Mitte der 1990er Jahre als Eintrag im Richtplan zur Debatte. Die Gemeinderäte der Gegenwart und der Vergangenheit haben sich mehrfach, im Rahmen der dafür vorgesehenen Prozesse und Verfahren gegen den Richtplaneintrag gewehrt.
Die Deponie steht und stand nie auf der Wunschliste des Gemeinderates. Allerdings gilt es jetzt, das Resultat demokratischer und juristischer Prozesse zu akzeptieren und das Beste daraus zu machen. Es ist dem Gemeinderat gelungen, unter den gegebenen Umständen, mit dem nahen Autobahn-Anschluss «Birchstrasse» ein ökologisch sinnvolles Projekt zu realisieren.
Direkte Anbindung schützt Siedlungsgebiete
Durch die direkte Anbindung an das Nationalstrassennetz müssen die zuführenden Fahrzeuge weder bei der Zu- noch bei der Abfahrt das Siedlungsgebiet von Rümlang oder Opfikon passieren.