Pfaffnau: Lidl-Verteilzentrum-Standort wird kritisch gesehen
Wie die Gemeinde Pfaffnau mitteilt, nimmt zofingenregio Stellung zur Richtplananpassung des Kantons Bern bezüglich geplantes Lidl-Verteilzentrums in Roggwil.
Der Kanton Bern unterzieht seinen kantonalen Richtplan grösseren Anpassungen, die bis Ende November 2022 zur Mitwirkung auflagen.
Der Regionalverband zofingenregio nimmt Stellung zum Massnahmenblatt «Gunstlagen und Vorranggebiete für Logistiknutzungen bezeichnen» und zur Festlegung am Standort Roggwil, Brunnmatt/Gsteigmatt.
Dort plant die Gemeinde Roggwil, ein Lidl-Verteilzentrum anzusiedeln.
Sechs Gemeinden haben sich gegen die Zonenplanänderung beschwert
«Bereits im November 2019 hat zofingenregio im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zur Teilrevision der Nutzungsplanung festgestellt, dass das geplante Lidl-Verteilzentrum am Standort Roggwil aufgrund seiner Auswirkungen auf Raum und Umwelt einer Grundlage im kantonalen Richtplan benötigt», blickt Tobias Vogel, Regionalplaner zofingenregio, zurück.
Bis heute ist die Genehmigung der Teilrevision der Nutzungsplanung durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) nicht rechtskräftig, da sechs Gemeinden aus dem Verbandsgebiet von zofingenregio Beschwerde gegen diese Zonenplanänderung führen.
Nur für Nutzungen mit hohem Anteil Schienengüterverkehr geeignet
«Mit den nun aufgelegenen Änderungen des Richtplans setzt der Kanton Bern um, was zofingenregio schon lange fordert», stellt Christiane Guyer, Präsidentin von zofingenregio, fest.
Zentrale Erkenntnis aus dem laufenden Richtplanverfahren ist, dass sich der Standort Roggwil ausschliesslich für Logistiknutzungen eignet, die zum Grossteil mit der Bahn betrieben werden.
Der Richtplan muss geändert werden
«zofingenregio erwartet, dass diese Erkenntnisse in den Richtplan einfliessen», erläutert Christiane Guyer.
So müsse der Richtplan verbindliche Auflagen und Anweisungen zum Betrieb von Logistik am Standort Roggwil enthalten.
«Schliesslich gehen wir davon aus, dass der Kanton Bern die Gemeinde Roggwil anweist, die noch nicht rechtskräftige Zonenplan- und Baureglementsänderung ‹Brunnmatt› entsprechend zu überarbeiten.»