Der Gemeinderat Menziken hat am 4. November 2024 den Sondernutzungsplanung «Sandgasse Süd» genehmigt. Nun können Beschwerden eingereicht werden.
Ortsschild in Menziken.
Ortsschild in Menziken. - Nau.ch
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Wie die Gemeinde Menziken mitteilt, hat der Gemeinderat am 4. November 2024 die Sondernutzungsplanung «Sandgasse Süd» im Ortsteil Burg mit zwei Änderungen gegenüber der öffentlichen Auflage beschlossen.

Neu soll eine senkrechte Anordnung der Parkplätze entstehen und die Ver- und Entsorgungsstelle Richtung Osten im Bereich der geplanten öffentlichen Fusswegverbindung verschoben werden.

Beschwerde kann erhoben werden

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt bei der Rechtsabteilung des Departments Bau Beschwerde führen.

Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist aufzuzeigen, wie die Rechtsabteilung entscheiden soll, und darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen.

Mit der Genehmigung des Gestaltungsplanes «Sandgasse Süd» im Ortsteil Burg wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs.1 BauG).

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