Absolutes Feuerverbot auf dem Aescher Gemeindegebiet
Wie die Gemeinde Aesch mitteilt, herrscht aufgrund fehlender Niederschläge derzeit im ganzen Kanton Basellandschaft akute Trockenheit. Die aktuellen Wetteraussichten stellen bis zum 1. August 2022 keine andauernden Niederschläge in Aussicht, welche die Situation entschärfen könnten. In diesem Kontext hat der kantonale Führungsstab (KFS) am 18. und 23. Juli 2022 ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern verfügt.
Nun hat der Gemeinderat die Situation für das Siedlungsgebiet der Gemeinde Aesch beurteilt und will aufgrund der oben genannten Problematik keine unnötigen Risiken für Bevölkerung und Natur eingehen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass bereits im letzten Jahr abgebranntes Feuerwerk einen Feuerwehreinsatz auf einem Feld ausgelöst hat. Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass dies kein einfacher Entscheid ist. Er will aber in der aktuellen Phase der grossen Trockenheit auch Verantwortung für das Dorf Aesch übernehmen.
Wegen der andauernden Trockenheit und der Wetterprognose ist das Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern auf dem gesamten Gemeindegebiet absolut verboten. Die Ausnahmeregelung gemäss «Reglement über die öffentliche Ruhe und Ordnung (RRuO) für den 31. Juli 2022 und den 1. August 2022» wird deshalb vorübergehend ausser Kraft gesetzt. Dieses Verbot gilt bis auf Weiteres respektive bis auf Widerruf.