Wie die Gemeinde Aesch BL mitteilt, ist der Wegtransport von Grüngut aus der Pufferzone untersagt, damit der Japankäfer nicht unbeabsichtigt verschleppt wird.
Infotafel der Gemeinde Aesch (BL).
Infotafel der Gemeinde Aesch (BL). - Nau.ch / Werner Rolli
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Im Juni 2024 wurde ein Befallsherd des Japankäfers (Popilla japonica) in Münchenstein festgestellt.

Der Schädling wird in der Schweiz als prioritärer Quarantäneorganismus geregelt und unterliegt der Melde- und Bekämpfungspflicht.

Die Kantone Baselland und Baselstadt haben bereits Massnahmen umgesetzt und einen Befallsherd (ein Kilometer Radius um den Fundort) sowie eine Pufferzone (fünf Kilometer Radius um den Befallsherd) definiert.

Der Norden von Aesch befindet sich innerhalb dieser Pufferzone.

Wegtransport von Grüngut ist aus Pufferzone untersagt

Um zu verhindern, dass der Japankäfer unbeabsichtigt verschleppt wird, ist der Wegtransport von Grüngut aus der Pufferzone untersagt.

Ausgenommen ist Grüngut, das kleingehäckselt und während des Transports insektensicher abgedeckt wird.

Der Transport innerhalb der Pufferzone sowie in den Befallsherd hinein ist gestattet.

Dies hat der Kanton in der Allgemeinverfügung «Bekämpfung des Japankäfers» vom 4. Juli 2024 kommuniziert. Die Regelung gilt bis Ende September 2024.

Vermehrung des Käfers soll verhindert werden

Die Entsorgung über die Grünabfuhr ist möglich. Bis Ende September findet die Grünabfuhr in Aesch wöchentlich am Montag statt (danach alle zwei Wochen).

Der Japankäfer kann als Larve, als Engerling und als ausgewachsener Käfer beträchtliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, in öffentlichen Grünflächen und in Hausgärten verursachen.

Es ist zu verhindern, dass die Weibchen ihre Eier im Boden ablegen und sich der Käfer bis 2025 stark vermehrt.

Auch soll verhindert werden, dass sich der Japankäfer auf weitere Gebiete ausbreitet.

Den Japankäfer erkennen

Die Japankäfer hat auf beiden Körperseiten fünf weisse Haarbüschel und zwei weitere am Hinterleib. Die Flügel sind kupferfarbig.

Die Körperlänge beträgt acht bis zwölf Millimeter, ist also etwas kleiner als ein Fünfrappenstück.

Die Flugzeit des Japankäfers ist in der Regel von Juni bis September.

Japankäfer bei einer Sichtung melden

Bei einem Verdachtsfall muss umgehend der kantonale Pflanzenschutzdienst informiert werden.

Man soll ein Foto des Käfers machen, den genauen Fundort notieren und den Käfer einfrieren.

Weitere Infos zum Japankäfer gibt es in der Medienmitteilung des Kantons BL oder im Merkblatt auf der Gemeindewebseite.

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