Öffentliche Auflage der Waldgrenzenkarte in Pfeffingen
Wie die Gemeinde Pfeffingen schreibt, liegt die Waldgrenzenkarte vom 24. Februar bis 25. März 2022 öffentlich auf und die Bevölkerung kann Einspruch erheben.
Das Amt für Wald beider Basel hat auf Antrag des Gemeinderates Pfeffingen die Abgrenzung von Wald und Bauzone im Bereich Marchelgrubenweg (Zonenplan Landschaft) im Sinne des kantonalen Waldgesetzes wahrgenommen.
Der entsprechende Entwurf liegt vom 24. Februar bis zum 25. März 2022 öffentlich auf und kann während der Schalteröffnungszeiten (täglich von 10 bis 11.30 Uhr und von 15 bis 17 Uhr, Mittwoch bis 18.30 Uhr) auf der Gemeindeverwaltung Pfeffingen eingesehen werden. Das Dokument ist auch auf der Gemeindehomepage aufgeschaltet und einsehbar.
Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist dem Amt für Wald beider Basel, Ebenrainweg 25, 4450 Sissach, einzureichen.