Langrickenbach optimiert Stromtarife und Netznutzungskosten
Seitens der Gemeinde erfolgt keine Erhöhung im Bereich der Netzkosten.
Nichtbeeinflussbare Faktoren führen jedoch zu einer leichten Erhöhung der gesamten Netzkosten. Dazu gehört. die Vorhaltung der Stromreserve durch den Bund mit neu 1,20 Rappen pro Kilowattstunde.
Die Systemdienstleistungen durch Swissgrid kosten neu 0,75 Rappen pro Kilowattstunde (plus 0,29 Rappen pro Kilowattstunde), die vorgelagerten Netzkosten (EKT,Axpo) werden neu mit 3,95 Rappen pro Kilowattstunde (plus 0,43 Rappen pro Kilowattstunde) veranschlagt.
Weiter hat der Gemeinderat entschieden, auf eine Trennung von Hoch- und Niedertarifkosten zu verzichten (Einführung eines Einheitspreises wie bei der Energie), wodurch das Gewerbe ein wenig entlastet und der zunehmenden dezentralen Stromproduktion Rechnung getragen werden kann.
Massnahme zur Senkung kostenintensiver Leistungsspitzen
Mit dieser Massnähme soll zudem die kostenintensive Leistungsspitze, welche hauptsächlich spät in der Nacht entsteht, gesenkt werden, was wiederum dem Elektrizitätswerk und somit auch den einzelnen Bezügern zugutekommt.
An der Gemeindeversammlung im November 2022 wurde mitgeteilt, dass die Strombeschaffung für die nächsten drei Jahre (2023 bis 2025) erfolgte und die Tarife während dieser Zeit unverändert bleiben.
Die Tarife für das Jahr 2024 betragen für das Energie-Standartprodukt Hochtarif 21,35 Rappen pro Kilowattstunde und beim Energie-Standartprodukt Niedertarif 21,35 Rappen pro Kilowattstunde.
Das Tarifblatt 2023 mit der neuen Tarifübersicht kann auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden.
Entschädigungen für Energie und ökologischen Mehrwert
Die Entschädigung für die physisch gelieferte Energie liegt grundsätzlich im Rahmen der Beschaffungskosten.
Hingegen entsprechen die geleisteten Entschädigungen für den ökologischen Mehrwert aus Sonnenenergie nicht den Marktpreisen.
Aus diesem Grund erfolgen folgende Änderungen. Die Entschädigung für physisch gelieferte Energie liegt neu bei 20 Rappen pro Kilowattstunde (plus sieben Rappen pro Kilowattstunde), die Entschädigung für ökologischen Mehrwert neu bei fünf Rappen pro Kilowattstunde(minus sieben Rappen pro Kilowattstunde).
Die gesamte Entschädigung liegt zusammen unverändert bei 25 Rappen pro Kilowattstunde.
Strompreisprognose und Entgegenkommen der Gemeinde
Es ist davon auszugeben, dass sich die Strompreise in den kommenden Jahren auf einem höheren Niveau einpendeln werden.
Aufgrund der energiepolitischen Ziele der Schweiz und Europas sowie des wirtschaftlich zunehmenden schwierigen Umfeldes ist nicht davon auszugeben, dass die Strompreise auf das Niveau der letzten Jahre zurückkehren.
Um Kunden in dieser schwierigen Zeit entgegenkommen zu können, verzichtet die Gemeinde Langrickenbach nach wie vor auf die Erhebung von verschiedenen Kosten, wie zum Beispiel die Verrechnung des kalkulatorischen Zinses von 4,13 Prozent.