Sichtbermeneinhaltung bei Strasseneinmündungen in Dozwil
Wie die Gemeinde Dozwil berichtet, dürfen im Sichtzonenbereich von Strasseneinmündungen, Mauern sowie Pflanzungen höchstens 80 cm ab Strassenhöhe erreichen.

In letzter Zeit häufen sich die Reklamationen bezüglich der Sichtverhältnisse im Bereich der Strasseneinmündungen. Gemäss Gesetz über Strassen und Wege § 41 dürfen im Sichtzonenbereich Mauern, Einfriedungen, Böschungen sowie Pflanzen einschliesslich landwirtschaftlicher Kulturen dauerhaft höchstens 80 cm ab Strassenhöhe erreichen.
Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Mauern, Einfriedungen, Böschungen sowie Pflanzungen einschliesslich Landwirtschaftlicher Kulturen höchstens 80 cm ab Strassenhöhe erreichen (§ 41 Abs. 1 StrWG). Mit der Einhaltung dieser Vorschriften leisten die Anwohner einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Unfällen.