Spielplatz-Sperrung aufgehoben
Das Verbot basiert auf der entsprechenden Verordnung des Bundesrates vom 20. März 2020. Darin heisst es, dass «Menschenansammlungen von mehr als 5 Personen im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen, verboten sind».
Ebenso gehören Spielplätze, Sportanlagen, Grillstellen und das Seeufer dazu. Bei Versammlungen von bis zu 5 Personen ist gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten, so der Bundesrat weiter.
Die Stadt Romanshorn hat sich mit den anderen elf Gemeinden des Bezirks Arbon unter Leitung des Regionalen Führungstabs Oberthurgau RFS auf dieses einheitliche Vorgehen geeinigt. Ziel ist die weitere Eindämmung des Ansteckungsrisikos durch das Coronavirus.
Polizei und Securitas werden in den kommenden Tagen und Wochen auf öffentlichen Plätzen patrouillieren. Wer sich dem Verbot widersetzt, dem droht eine Busse von hundert Franken.
Im Gegenzug hebt die Stadt die seit 18. Mai 2020 geltende Totalsperrung unter anderem der Spielplätze auf und hofft auf die Kooperation der Bevölkerung.