Uttwil

Uttwil erinnert an rechtzeitiges Begleichen der Hundesteuer

Wie die Gemeinde Uttwil mitteilt, ist die Steuer bis spätestens 30. April 2024 zu begleichen. Änderungen bei Daten sind der Gemeindeverwaltung mitzuteilen.

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In der Schweiz wird auf jeden Hund ab einem bestimmten Alter eine Hundesteuer erhoben. - Pexels

Mitte März 2024 wurde allen Hundehaltern die Rechnung für die Hundesteuer 2024 zugestellt.

Die Hundesteuerrechnung ist bis spätestens 30. April 2024 zu begleichen. Sie beträgt 100 Franken für den ersten und 150 Franken für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt.

Die Hunde müssen von einem Tierarzt in der Datenbank Amicus eingetragen werden.

Änderungen der registrierten Daten sind der Gemeindeverwaltung zu melden.

Korrekte Entsorgung von Hundekot

Hundekot im Grünland und auf Wiesen ist für Kühe respektive sämtliche Weidetiere gefährlich und darf nicht in deren Futter gelangen.

Hundesäckli können sowohl bei den Robidogs als auch auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Hundehalter werden gebeten, das Hundesäckli korrekt abzureissen, damit sich die nächste Person ebenfalls bedienen kann.

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