Goldach: Mitwirkung bei Bauvorhaben im Chellenbach
Interessierte in Goldach sind eingeladen, sich zum Sondernutzungsplan Gewässerraum Chellenbach zu äussern und Wünsche bis zum 24. Januar 2022 einzubringen.
Der Gemeinderat unterstellt den Sondernutzungsplan Gewässerraum Chellenbach, Abschnitt Chellenstrasse bis Bauzonengrenze, der öffentlichen Mitwirkung. Eingaben sind bis zum 24. Januar 2022 möglich. Der Gewässerraum ersetzt gestützt auf die eidgenössische Gesetzgebung den altrechtlichen Gewässerabstand.
Bis zur rechtskräftigen Festlegung wird der Gewässerraum anhand der bundesgesetzlichen Übergangsbestimmungen errechnet. Grundsätzlich ist vorgesehen, den Gewässerraum koordiniert für alle Goldacher Gewässer gemeinsam festzulegen.
Wegen eines geplanten Bauprojekts im Bereich des Chellenbachs zieht der Gemeinderat für diesen die Ausscheidung aber vor. In der Vergangenheit wurden Gewässer im Zuge von Eindolungen, Begradigungen und Verbauungen vielfach eingeengt.
Frei von neuen Anlagen
Der gesetzliche Gewässerraum soll diesen Entwicklungen entgegenwirken. Er schützt die Gewässer vor weiteren Einschränkungen und ermöglicht allfällige Verbreiterungen, sodass sie bei Bedarf einen Teil des verlorenen Raums wieder zurückgewinnen können.
Der Gewässerraum soll weitgehend frei von neuen Anlagen bleiben. Bestehende geniessen jedoch eine Bestandesgarantie.
Die bundesgesetzlichen Übergangsbestimmungen sichern die Gewässerräume, indem sie diese ohne konkrete Untersuchung grosszügig und rudimentär dimensionieren. Die ordentliche Ausscheidung gemäss dem nun vorliegenden Sondernutzungsplan ersetzt diese Übergangsregelung für den Chellenbach.
Eigene Wünsche einbringen
Sämtliche Unterlagen zum Sondernutzungsplan Gewässerraum Chellenbach sind auf der Gemeindehomepage unter (Aktuelles) zu finden. Wegen der aktuellen Corona-Situation verzichtet der Gemeinderat auf eine öffentliche Informationsveranstaltung.
Interessierte sind eingeladen, sich zum Sondernutzungsplan Gewässerraum Chellenbach zu äussern und allfällige Wünsche oder Anmerkungen einzubringen, und zwar bis 24. Januar 2022. Rückmeldungen sind möglich per Brief an die Gemeinderatskanzlei, Hauptstrasse 2, Postfach 95, oder per Mail.
Die Mitwirkung ist kein Ersatz für das ordentliche Rechtsmittelverfahren. Dieses folgt nachgelagert mit der öffentlichen Auflage des Sondernutzungsplans.