Vom 17. Mai bis 15. Juni 2021 unterstellte Goldach die Änderungen am Richtplan einer zweiten Mitwirkung. Über den Sommer erfolgte die Auswertung.
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Wieser war ehemaliger Gemeinderat von Rudolfstetten AG. (Symbolbild) - Keystone
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Die öffentliche Mitwirkung an der Richtplanung ist durch das Planungs- und Baugesetz PBG vorgeschrieben. Die erste Mitwirkung fand im Frühjahr 2020 statt. Gestützt auf die verschiedenen Rückmeldungen und das Resultat der Anhörung beim Kanton beschloss der Gemeinderat verschiedene Anpassungen sowohl am Richtplan als auch an den Richtplanbeschlüssen, welche er in den Monaten Mai und Juni 2021 einer zweiten Mitwirkung unterstellte.

Es gingen 65 Eingaben ein. Der Gemeinderat hat diese einzeln behandelt und die Resultate in einem Mitwirkungsbericht zusammengefasst. Alle Teilnehmenden an der zweiten Mitwirkung erhalten eine persönliche Antwort auf ihre Eingabe. Der Bericht steht – in anonymisierter Form – auf der Gemeindeseite öffentlich zur Einsicht offen.

Die Richtplanung legt die grundlage für den Zonenplan und das Baureglement

Die Richtplanung geht nun zur Kenntnisnahme an das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation. Sie ist die Grundlage für den Zonenplan und das Baureglement. Bevor der Gemeinderat diese Instrumente der Ortsplanung abschliessend bearbeitet, wartet er den laufenden Nachtrag zum PBG ab. Darin ist nämlich unter anderem die Wiedereinführung des grossen Grenzabstands enthalten. Dieser kann aus heutiger Sicht die in der bisherigen Planung vorgesehene Baumassenziffer ersetzen.

Für den Zonenplan und das Baureglement findet voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022 eine weitere Mitwirkung statt.

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