In Rorschacherberg werden Überwachungskameras installiert

Der Gemeinderat Rorschacherberg erlässt die Verfügung zur Videoüberwachung der Schulanlage Klosterguet, gegen die innert 14 Tagen Einspruch erhoben werden kann.

Das Gemeindehaus Rorschacherberg.
Das Gemeindehaus Rorschacherberg. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Der Gemeinderat erlässt gestützt auf das Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit eine Allgemeinverfügung. Im öffentlichen Raum beim östlichen Platz des Schulhaus-Erweiterungsbaus Klosterguet und beim Kindergarten Klosterguet werden Kameras zur Videoüberwachung mit der Möglichkeit der Personenidentifikation installiert.

Gegen diese Verfügung kann gemäss des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 14 Tagen seit Veröffentlichung Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen erhoben werden. Der Rekurs muss einen Antrag sowie die Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten.

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