Tübach: Notbetreuung auch in den Ferien
Während den Frühlingsferien müssen die Gemeinden die subsidiäre Betreuung der Schulkinder sicherstellen. Dies hat die Regierung am 28. März entschieden.

Während den Frühlingsferien müssen die Gemeinden die subsidiäre Betreuung der Schulkinder sicherstellen. Dies hat die Regierung am 28. März entschieden.
Sie tat dies für den Fall, dass der Bundesrat das Verbot des Präsenzunterrichts über den 19. April 2020 hinaus verlängert.
Mit dem Entscheid erhalten die Lehrpersonen Zeit, um den Fernunterricht für die Zeit nach den Frühlingsferien vorzubereiten. Die Gemeinde sorgt in Notfällen (berufstätige Eltern) für eine Betreuung, sofern eine Selbstorganisation durch die Eltern nicht möglich ist.
Es handelt sich wirklich um eine Notfallbetreuung und nicht um eine generelle Aufsicht der Kinder. Sie können das Kind in dringenden Fällen täglich bis am Vorabend, 18 Uhr, für die Betreuung anmelden (Tel. 079 294 05 69, Sandra Mogensen).
Die Notfallbetreuung findet von Montag bis Freitag statt. Angemeldete Kinder besammeln sich jeweils vor dem Kindergarten. Die Kinder dürfen keinerlei Krankheitssymptome aufweisen.