Untereggen ändert aufgelegenen Zonenplan
Wie die Gemeinde Untereggen informiert, sind während der Auflage des Zonenplanes vom 2. November bis 1. Dezember 2021 vier Einsprachen eingegangen.
Das Baureglement blieb unangefochten. Wo nötig, wurden mit den Einsprechern Einspracheverhandlungen geführt.
In drei Fällen kann den Einsprechern entgegengekommen werden.
Eine weitere Änderung erfolgt zur Arrondierung eines Grundstückes in der Dorfkernzone im Hinterhof, wobei eine Eingabe eingegangen ist.
Mit diesen Grundeigentümern konnte eine Einigung erzielt werden. Diese sind mit der Änderung einverstanden.
Grundstück wird vor Auszonung überbaut, deshalb Verzicht auf Auszonung
Im aufgelegenen Zonenplan wurde das hinterliegende Grundstück Nummer 622 im Hinterhof ausgezont, weil das Siedlungsgebiet an dieser Stelle abgeschlossen werden sollte.
Zwischenzeitlich wurde die Baubewilligung für zwei Mehrfamilienhäuser an der Haldenstrasse erteilt, womit das zur Auszonung vorgesehene Grundstück nach den geltenden Zonenplan- und Baureglementsvorschriften überbaut werden soll.
Damit soll das Grundstück Nummer 622 weiterhin eingezont bleiben.
Mit der Grundeigentümerin wurde eine Vereinbarung abgeschlossen, dass das Grundstück innerhalb von drei Jahren nach Rechtskraft der Baubewilligung mit der Überbauung begonnen werden muss, ansonsten eine Wiederauszonung erfolgt.
Mehr Land für Freiraumplanung Schulareal einzonen
Im aufgelegenen Zonenplan wurde das in der Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen gelegene Land um das Friedhofgebäude in die Landwirtschaftszone eingeteilt und die gleiche Fläche östlich des Parkplatzes Kirchenacker und der Spielwiese der Schulanlage Spielbüel von der Landwirtschaftszone in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen umgeteilt.
Aufgrund der Einsprache der betroffenen Grundeigentümerin und des voraussichtlich höheren Platzbedarfs für die Freiraumplanung der Schulanlage Spielbüel soll rund die doppelte Fläche als ursprünglich vorgesehen in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen eingezont werden.
Der Gemeinderat ist mit den betroffenen Grundeigentümern in Verhandlung für einen Landerwerb der zusätzlich einzuzonenden Flächen.
Öffentliche Auflage der Änderungen
Die nach dem Einspracheverfahren geänderten Zoneneinteilungen einzelner Grundstücke liegen in Anwendung von Artikel 41 PBG während dreissig Tagen vom 20. Februar bis 21. März 2023 im Gemeindehaus Untereggen zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Die Unterlagen können zudem hier heruntergeladen werden. Es werden keine persönlichen Anzeigen versandt.
Innerhalb der Auflagefrist kann nur noch gegen diese konkreten Änderungen am Zonenplan beim Gemeinderat Untereggen schriftlich Einsprache erhoben werden.
Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darlegung des Sachverhalts und eine Begründung zu enthalten.