Gsteig ordnet Erneuerungswahlen für den Gemeinderat an
Wie die Gemeinde Gsteig mitteilt, hat der Gemeinderat die ordentlichen Erneuerungswahlen per 1. Januar 2024 auf den 22. Oktober 2023 angeordnet.
Gestützt auf das Organisationsreglement sowie auf das Reglement über die Urnenwahlen hat der Gemeinderat die ordentlichen Erneuerungswahlen per 1. Januar 2024 auf den 22. Oktober 2023 angeordnet.
Es sind zu wählen: die zwei Mitglieder des Gemeinderates Ernst Reichenbach (Demission) und Steffen Nischan (wieder wählbar).
Gestützt auf Artikel fünf Urnenwahlreglement gilt das als «wieder wählbar» bezeichnete Behördenmitglied als vorgeschlagen.
Vorschläge müssen von mindestens zehn Stimmberechtigten unterzeichnet werden
Gemäss Artikel vier des Reglementes über die Urnenwahlen sind Wahlvorschläge durch Gruppen von mindestens zehn Stimmberechtigten unterzeichnet, bis am Freitag, 1. September 2023, 16 Uhr, der Gemeindeschreiberei einzureichen.
Als Zeichen des Einverständnisses hat der Wahlvorschlag auch die Unterschrift des Kandidaten zu enthalten. Leere Formulare können bei der Kanzlei angefordert werden.
Wird für die hier angeführten Stellen nur je eine wahlfähige Person vorgeschlagen, so kann das Verfahren der stillen Wahl angewendet werden.
Öffentlicher Wahlgang bei mehr als zwei vorgeschlagenen Personen
Falls mehr als zwei Personen vorgeschlagen werden, so findet am 22. Oktober 2023 der öffentliche Wahlgang statt, wobei nur für solche Kandidaten gestimmt werden kann, für welche bis zum 1. September 2023 ein Wahlvorschlag eingereicht worden ist.
Allfällige Stichwahlen werden am 19. November 2023 durchgeführt.