Das Obwaldner Datenschutzgesetz ist nun EU-konform
Der Obwaldner Kantonsrat hat am 30. Juni 2023 eine Anpassung des Datenschutzgesetzes in zweiter Lesung diskussionslos beraten und einstimmig verabschiedet.
Das Obwaldner Datenschutzgesetz stammt aus dem Jahre 2008 und bedurfte einer Anpassung. Die Regierung wollte das Gesetz weiterhin möglichst schlank halten.
Neu gilt es nur noch für natürliche und nicht mehr für juristischen Personen. Zudem wird der Geltungsbereich eingeschränkt.
Damit kann der Kanton nicht mehr so viele Bereiche vom Gesetz ausnehmen wie bisher.
Die Anpassung trägt der Entwicklung der Technologien in den letzten sowie dem europäischen Datenschutzgesetz Rechnung.