Kanton Obwalden passt das Datenschutzgesetz an die EU an
Der Kanton Obwalden passt sein Datenschutzgesetz den Entwicklung in der EU an. Das neue Datenschutzgesetz soll auf den 1. September 2023 in Kraft treten.
Der Kantonsrat ist am Donnerstag, 25. Mai 2023, oppositionslos auf den Nachtrag eingetreten und hat ihn in erster Lesung beraten. Es folgt noch eine zweite Lesung.
Das Datenschutzgesetz stammt aus dem Jahre 2008. Seither haben sich Technologien und auch die Gesellschaft verändert. Dem trägt das europäische Datenschutzgesetz Rechnung.
Neu soll das Obwaldner Datenschutzgesetz nur noch für natürliche Personen und nicht mehr für juristische gelten.
Zudem wird der Geltungsbereich eingeschränkt. Damit kann der Kanton nicht mehr so viele Bereiche vom Gesetz ausnehmen wie bisher.
Neues Datenschutzgesetz soll im September 2023 in Kraft treten
Die Absicht der Regierung, das Gesetz weiterhin schlank zu halten, war in der Vernehmlassung auf die Kritik des kantonalen Datenschützers gestossen.
Die Regierung und nun auch der Kantonsrat sind jedoch der Ansicht, dass dieser vorerst mit den bestehenden Ressourcen weiterarbeiten könne.
Zwar erhalte er neue Aufgaben und Kompetenzen, werde aber anderseits von diversen Tätigkeiten entlastet, hiess es.
Das neue Datenschutzgesetz soll auf den 1. September 2023 in Kraft treten.