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Kerns erweitert Tagesstrukturen mit zweitem Standort

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Obwalden,

Wie die Gemeinde Kerns mitteilt, wird zum Schuljahr 2024/25 ein zweiter Standort für Tagesstrukturen eröffnet, um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden.

Dorfzentrum Kerns.
Dorfzentrum Kerns. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die Nachfrage nach Betreuungsangeboten in den gemeindeeigenen schulergänzenden Tagesstrukturen (Windrad) ist seit deren Einführung kontinuierlich gestiegen.

Das Angebot stösst mittlerweile bei gewissen Modulen an Kapazitätsgrenzen.

Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, auf den Beginn des Schuljahres 2024/25 einen zweiten Standort zu eröffnen.

Neue Räumlichkeiten für Kindergarten in «Schwesternhaus»

Im Frühling 2024 werden die Räumlichkeiten im zweiten Obergeschoss des «Schwesternhauses» an der Dorfstrasse frei.

Die Gemeinde wird diese von der Korporation ab dem Sommer 2024 mieten. Im selben Haus ist bereits der siebte Kindergarten einquartiert.

Es bietet sich entsprechend in unmittelbarere Nähe zum Kindergartenzentrum eine gute Gelegenheit, um zusätzliche Betreuungsfläche zu schaffen und den Kapazitätsproblemen entgegenzuwirken.

Neue Betreuungsoption für berufstätige Eltern

In der Betreuung wird zudem eine qualitative Verbesserung erreicht, da pro Standort gezielter auf das Alter der Kinder eingegangen werden kann.

Erstmals bietet die Gemeinde ab dem kommenden Schuljahr auch am Montagvormittag von 8 Uhr bis 11.30 Uhr eine Betreuung an.

Diese richtet sich an berufstätige Eltern mit Kindern im freiwilligen Kindergartenjahr. Am Montag haben diese Kinder jeweils erst am Nachmittag Kindergarten.

Mit dem neuen Angebot wird eine bestehende Betreuungslücke geschlossen.

Wichtiger Bestandteil des Gemeindeangebots

Der Gemeinderat erachtet das Angebot der schulergänzenden Tagesstrukturen als wichtigen Bestandteil des Gesamtangebotes der Gemeinde Kerns.

Gerade in Zeiten des Arbeitskräftemangels ist es wertvoll, wenn mindestens teilweise beide Elternteile oder auch Alleinerziehende berufstätig sein können.

Entsprechend erachtet der Gemeinderat die durch die Zweistandortstrategie entstehenden jährlichen Zusatzaufwendungen im Rahmen von 40'000 bis 50'000 Franken als sinnvolle Investition.

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