Die Gemeinde Kerns will das Personalreglement an das kantonale Recht anpassen, um die Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden zu gewährleisten.
Dorfzentrum Kerns.
Dorfzentrum Kerns. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Wie die Gemeinde Kerns mitteilt, hat der Kantonsrat in erster Lesung an der Sitzung vom 12. September 2024 einen Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz, zur Personalverordnung und zur Lehrpersonenverordnung beraten.

Mit den geplanten Anpassungen im Personalrecht soll die Attraktivität als Arbeitgeber verbessert werden.

Nachtrag unterliegt dem fakultativen Referendum

Die Lehrpersonen unterstehen der kantonalen Personalgesetzgebung. Um die Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden zu gewährleisten, hat der Gemeinderat die Ausarbeitung eines Nachtrags zum Personalreglement der Gemeinde Kerns in Auftrag gegeben.

Die vom Kantonsrat beschlossenen Anpassungen sollen auch in die kommunale Gesetzgebung einfliessen. Es geht unter anderem um die Regelung von Ferienansprüchen, Dienstaltersgeschenken, Sozialzulagen et cetera.

Der Nachtrag unterliegt dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist von 30 Tagen läuft am 11. November 2024 ab.

Der Nachtrag liegt bei der Gemeindekanzlei Kerns öffentlich auf und kann dort unentgeltlich bezogen oder auf der Webseite der Gemeinde heruntergeladen werden.

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