Kerns

Nachtrag zum Personalreglement der Einwohnergemeinde Kerns

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Obwalden,

Die Gemeinde Kerns will das Personalreglement an das kantonale Recht anpassen, um die Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden zu gewährleisten.

Dorfzentrum Kerns.
Dorfzentrum Kerns. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Gemeinde Kerns mitteilt, hat der Kantonsrat in erster Lesung an der Sitzung vom 12. September 2024 einen Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz, zur Personalverordnung und zur Lehrpersonenverordnung beraten.

Mit den geplanten Anpassungen im Personalrecht soll die Attraktivität als Arbeitgeber verbessert werden.

Nachtrag unterliegt dem fakultativen Referendum

Die Lehrpersonen unterstehen der kantonalen Personalgesetzgebung. Um die Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden zu gewährleisten, hat der Gemeinderat die Ausarbeitung eines Nachtrags zum Personalreglement der Gemeinde Kerns in Auftrag gegeben.

Die vom Kantonsrat beschlossenen Anpassungen sollen auch in die kommunale Gesetzgebung einfliessen. Es geht unter anderem um die Regelung von Ferienansprüchen, Dienstaltersgeschenken, Sozialzulagen et cetera.

Der Nachtrag unterliegt dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist von 30 Tagen läuft am 11. November 2024 ab.

Der Nachtrag liegt bei der Gemeindekanzlei Kerns öffentlich auf und kann dort unentgeltlich bezogen oder auf der Webseite der Gemeinde heruntergeladen werden.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Hund
204 Interaktionen
«Lärm»
Wolf wildhüter
24 Interaktionen
Jagd vorbei

MEHR KERNS

Gemeinde
2 Interaktionen
Gemeinde
Gemeinde

MEHR AUS OBWALDEN

Ad Astra Obwalden
Unihockey
Bauer ledig sucht
25 Interaktionen
Demisexuell
ertan wittwer migros
1 Interaktionen
Bestsmile-Gründer
Obwaldner Kantonalbank
Obwalden