Obwaldner Regierungsrat legt Steuergesetzrevision vor
Der Obwaldner Regierungsrat will auf den 1. Januar 2021 das Steuergesetz teilrevidieren.
Der Obwaldner Regierungsrat will auf den 1. Januar 2021 das Steuergesetz teilrevidieren. Es gehe dabei um Anpassungen an das Bundesrecht im Bereich der Quellenbesteuerung, teilte er am Freitag mit. Finanzielle Auswirkungen der Änderungen seien nicht zu erwarten.
Auf eine Vernehmlassung hat der Regierungsrat bei der Vorlage verzichtet. Der Kantonsrat wird diese an seinen Sitzungen vom 22. Oktober und 3./4. Dezember 2020 behandeln.