Bund stellt Verfahren gegen Elektrizitätswerke Schaffhausen ein

Das Bundesamt für Energie (BFE) hat das Verwaltungsstrafverfahren gegen die Elektrizitätswerke des Kantons Schaffhausen (EKS) eingestellt

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Das Bundesamt für Energie (BFE) hat das Verwaltungsstrafverfahren gegen die Elektrizitätswerke des Kantons Schaffhausen (EKS) eingestellt. Die EKS wurden angezeigt, weil sie Kundenadressen aus dem Monopolbereich für andere Geschäftsfelder verwendet hatten. Das BFE habe das Verfahren ohne Folgen eingestellt, teilten die EKS mit. Die Vorwürfe einer fehlenden organisatorischen und buchhalterischen Entflechtung seien unberechtigt. Auslöser war ein Werbeversand, den EKS-Chef Thomas Fischer gegenüber den «Schaffhauser Nachrichten» schon vor einiger Zeit als «Fehler» bezeichnete. Man habe Werbung an Adressen aus einem veralteten Adressstamm verschickt. Man habe die Adressbestände aber ins Reine gebracht und die Mitarbeiter sensibilisiert. Die EKS erhoffen sich von der laufenden Revision des Stromversorgungsgesetz nun klare Rahmenbedingungen. Die Frage der Adressverwertung beschäftige die gesamte Strombrache, schreibt das Unternehmen in einer Mitteilung vom Freitag. Allenfalls brauche es auch eine gerichtliche Klärung diese Frage.

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