Schaffhausen

Lärmkontrollen am Lindli in Schaffhausen: Vier Fahrer angezeigt

Am Sonntagnachmittag führte die Polizei am Lindli in Schaffhausen eine Verkehrsüberwachung mit dem Fokus «Lärm» durch. Vier Personen wurden verzeigt.

Motorrad
Ein Motorrad. (Symbolbild) - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Am Lindli in Schaffhausen fanden am Sonntag Verkehrskontrollen mit dem Fokus Lärm statt.
  • Zwei Autofahrer und zwei Motorradfahrer wurden zur Anzeige gebracht.

Die Schaffhauser Polizei setzt sich dafür ein, dass Spaziergänger an sonnigen Tagen das Rheinufer in der Stadt Schaffhausen in Ruhe geniessen können.

Deshalb führte sie am vergangenen Sonntag am Lindli eine Verkehrskontrolle mit dem Schwerpunkt Lärm durch, bei der zwei Autofahrer sowie zwei Töfffahrer wegen Verursachen von vermeidbarem Lärm angezeigt wurden.

Ein Autofahrer fuhr mit heruntergelassenen Fenstern und offenem Schiebedach wiederholt am Lindli entlang, während er unverhältnismässig laute Musik abspielte.

Die Motorradfahrer wollten Aufmerksamkeit erregen

Der zweite Autofahrer fiel durch Knallgeräusche aus seiner Abgasanlage auf. Auch zwei Töfffahrer sorgten für unnötigen Lärm: Beide Töfffahrer beschleunigten ihre Fahrzeuge sinnlos stark und verursachten dadurch vermeidbaren Lärm.

Schaffhauser Polizei
Schaffhauser Polizei. (Archivbild) - Schaffhauser Polizei

Aufgrund des hohen Besucheraufkommens am Lindli an diesem Sonntagnachmittag besteht der Verdacht, dass die Personen gezielt Aufmerksamkeit erregen wollten. Sie werden sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen verantworten müssen.

Neue Vorschriften zum vermeidbaren Lärm

In diesem Zusammenhang macht die Schaffhauser Polizei ausdrücklich auf die Gesetzesänderung per 01. Januar 2025 aufmerksam, wonach vermeidbarer Lärm mit Auspuffanlagen, insbesondere Knallgeräusche, verboten ist. Der Fahrmodus ist entsprechend zu wählen und die Fahrweise anzupassen.

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Kommentare

User #1204 (nicht angemeldet)

Und die Einnahmen davon, kann man gleich in die AHV fliessen lassen. Ah ne, die werden anderweitig Gebraucht.

User #4077 (nicht angemeldet)

Diese Kontrollen sind genau so Unfug , wie die Lärmer welkche Aufmerksamkeit suchen. Macht verbindliche Grenzwerte und messt diese mit "ZERIFIZIERTEB GEEICHTEN ANLAGEN" alles andere ist reine Rechtswillkür und wird bei einer entsprechenden Juristischen AuseinanderStzung als unhaltbar scheitern.

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