Schaffhausen bekommt ein neues Datenschutzgesetz
Der Schaffhauser Kantonsrat hat am Montag mit nur einer Gegenstimme das kantonale Datenschutzgesetz an neue Vorgaben angepasst. Damit werden die Rechte der von Datenbearbeitung Betroffenen gestärkt. Gleichzeitig soll das revidierte Gesetz mit der technologischen Entwicklung Schritt halten.
Der Datenschutzbeauftragte wird weiterhin vom Regierungsrat bestimmt. Die oder der Datenschutzbeauftragte darf kein anderes öffentliches Amt und keine Funktion ausüben, welche Interessenkonflikte befürchten lässt.
Wer Auskunft über seine Daten bekommen will, erhält diese in der Regel kostenlos. Allerdings kann eine «angemessene Gebühr» verlangt werden, etwa wenn immer wieder exzessive Anträge in derselben Sache gestellt werden.