Schaffhausen SH: Lenker (38) trotz Führerausweisentzug unterwegs
Das Wichtigste in Kürze
- Ende März war in Schaffhausen SH ein Lenker trotz Führerausweisentzug unterwegs.
- Er konnte wegen diverser Delikte im Strassenverkehr ermittelt werden.
Um 4.45 Uhr am frühen Samstagmorgen, 18. März 2023, meldete sich eine 43-jährige Paraguayanerin telefonisch bei der Schaffhauser Polizei.
Die Frau gab an, dass ein Bekannter ihr Mobiltelefon weggenommen habe, nachdem sie sich geweigert hatte, mit ihm nach Hause zu gehen.
In der Folge sei der Mann mit einem Auto und weggefahren. Wie Ermittlungen der Schaffhauser Polizei ergaben, war zu diesem Zeitpunkt der Führerausweis des Beschuldigten gesperrt.
Die Schaffhauser Polizei konnte den Lenker anhalten
Um 22.15 Uhr am späteren Sonntagabend, 19. März 2023, konnten Polizisten beobachten, wie ein Auto durch ein signalisiertes Fahrverbot in der Stadt Schaffhausen gelenkt wurde und folgten diesem in einem Patrouillenfahrzeug.
In der Folge wurden sie auch Zeugen, wie die Person, die das besagte Auto lenkte, das Rotlicht an der Klosterstrasse/Rheinuferuferstrasse missachtete. Auf der Grabenstrasse konnten die Polizisten das Auto schlussendlich anhalten.
Wie sie bei der anschliessenden Kontrolle feststellten, handelte es sich beim 38-jährigen Portugiesen, der das Auto gelenkt hatte, um den Tatverdächtigen vom frühen Samstagmorgen, 18. März 2023.
Der Mann muss sich wegen diverser Delikte vor der Staatsanwaltschaft verantworten
Zudem war das typenfremde Gewindefahrwerk des Autos nicht im Fahrzeugausweis eingetragen. Auch streiften die beiden Reifen der Vorderachse innenseitig im Radkasten, was den Einschlagsradius der Lenkachse beeinträchtigte.
Des Weiteren wies der linke Vorderreifen ein mangelhaftes Reifenprofil auf. Der Mann wird sich wegen zahlreichen Delikten gegen das Strassenverkehrsgesetz vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen verantworten müssen.
Sein Bruder und Autobesitzer wird sich wegen Inverkehrbringen, Überlassen, eines Fahrzeuges in nichtbetriebssicherem bzw. nichtvorschriftgemässem Zustand vor der Staatsanwaltschaft verantworten müssen.