Schaffhauser Obergericht heisst Beschwerde zum Duraduct-Kredit gut
Der Ausgabenbeschluss des Grossen Stadtrats für die Fussgänger- und Velobrücke Duraduct muss dem fakultativen Finanzreferendum unterstellt werden.
Das Schaffhauser Obergericht gibt zwei SVP-Grossstadträten recht: Der Ausgabenbeschluss des Grossen Stadtrats für die Fussgänger- und Velobrücke Duraduct muss dem fakultativen Finanzreferendum unterstellt werden.
Das Obergericht kam zum Schluss, dass ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen der ersten und der zweiten Projektphase für den Bau des Duraducts besteht, wie es am Mittwoch mitteilte.
Bei den Planungskosten der beiden Phasen handle es sich um Ausgaben für ein und dasselbe Vorhaben. Das Obergericht wies den Grossen Stadtrat daher an, seinen Beschluss vom Mai 2020 dem fakultativen Referendum zu unterstellen.
Der Grosse Stadtrat hatte mit dem Budget 2018 für ein Vorprojekt 200'000 Franken bewilligt. Im Mai 2019 genehmigte er dann einen Planungskredit für das Duraduct in Höhe von 680'000 Franken. In der Stadt Schaffhausen müssen Beschlüsse des Grossen Stadtrats über neue einmalige Ausgaben von mehr als 700'000 Franken dem fakultativen Referendum unterstellt werden.
Die beiden Grossstadträte waren der Meinung, die Ausgaben überschritten die Finanzkompetenz des Parlament und verlangten ein fakultatives Referendum.
Der Grosse Stadtrat und der Regierungsrat, der als erste Instanz über die Beschwerde entschieden hatte, waren dagegen der Ansicht, dass die beiden Duraduct-Kredite verschiedene Phasen des Projekts beträfen. Weil sie unterschiedlichen Zwecken dienten, könnten sie voneinander abgegrenzt werden. Folglich sei das fakultative Referendum nicht zwingend. Das Obergericht sah dies nun allerdings anders.