Der Stadtrat rechnet mit einem Aufwandüberschuss von 5.8 Mio. Franken. Aufwänden von 172.7 Mio. Franken stehen Erträge von 166.9 Mio. Franken gegenüber.
Das Stadthaus Schlieren.
Das Stadthaus Schlieren. - Nau.ch
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Im Bildungsbereich erhöht sich der Aufwand um 2.1 Mio. Franken, bei den Allgemeinen Diensten um 1.2 Mio. Franken und im Personalaufwand um 2.1 Mio. Franken. Bei der Sozialen Sicherheit sinkt der Aufwand hingegen um 1.7 Mio. Franken.

Die Stadt Schlieren verzeichnet per 2021 viele neue Steuerpflichtige aufgrund von Zuzügen, muss jedoch aufgrund der Konjunktur- und Beschäftigungsprognosen die Einkommenssteuern nach unten korrigieren. Mit dem ersten Jahr der Wirksamkeit der Steuervorlage 17 und der kantonalen Umsetzung werden sich die Gewinnsteuern reduzieren. Gemäss Umfragen können diese Mindereinnahmen durch neu angesiedelte Unternehmungen sowie durch steigende Steuererträge bei den Topsteuerzahlern kompensiert werden.

Zum Zeitpunkt der Budgetierung sind die Steuerprognosen der juristischen Personen überraschend zuversichtlich. Die Erträge wurden generell optimistischer budgetiert, ohne Berücksichtigung einer möglichen schwereren zweiten Welle der Pandemie sowie einem düsteren Szenario der konjunkturellen Entwicklung.

Das Mittel der Steuerkraft sinkt aufgrund von Corona sowie der Steuervorlage stark, was sich massgeblich auf den Finanzausgleich auswirkt. Der Ressourcenzuschuss liegt bei tieferen 11 Mio. Franken.

Der maximal zulässige Aufwandüberschuss in der Erfolgsrechnung als Regel zum Haushaltsgleichgewicht kann eingehalten werden. Die bis anhin geltende Haushaltsregel zum mittelfristigen Ausgleich der Erfolgsrechnung hat der Stadtrat zu Beginn der Corona-Pandemie vorausschauend für die Budgetierung ab 2021 aufgehoben, da eine Steuerfusserhöhung von 10 % drohte, was in einer Rezession kontraproduktiv wäre.

Der mutmassliche einfache Gemeindesteuerertrag (100 %) liegt bei 50 Mio. Franken. Es wird beantragt, den Steuerfuss bei 114 % festzusetzen, was einen Steuerertrag von 57 Mio. Franken ergibt.

Aufgrund der ungenügenden Selbstfinanzierung bzw. Finanzierungsfehlbeträge sowie der Neuverschuldung ist der auf 114 % festgesetzte Steuerfuss unumgänglich. Die Steuerbelastung durch diese Steuererhöhung bleibt für private Haushalte gleich wie in den Jahren 2014 – 2019. Für die Unternehmen wird die Steuerbelastung gegenüber 2020 durch die kantonale Umsetzung der Steuerreform tiefer ausfallen, da der Gewinnsteuertarif auf 2021 um 12.5 % sinkt. 

Investitionen und Finanzierung

Die Investitionsrechnung sieht Nettoinvestitionen in das Verwaltungsvermögen von 21.4 Mio. Franken vor. Im Hochbau sind insgesamt 11.4 Mio. Franken und im Strassen- sowie im Tiefbau insgesamt 7.8 Mio. Franken Investitionsausgaben geplant.

Zu den geplanten kapitalintensiven Projekten zählen das Garderobengebäude mit 4 Mio. Franken, der Projektierungskredit für den Neubau der Alterseinrichtung von rund 2 Mio. Franken, der Doppelhort Hofacker mit 1.8 Mio. Franken sowie die Kanalsanierung Gebiet 4 mit 1.5 Mio. Franken. Bei Abschreibungen in der Höhe von 10.4 Mio. Franken, in Kombination mit dem budgetierten Aufwandüberschuss von 5.8 Mio. Franken (sowie Entnahmen/Einlagen), ergibt sich eine Selbstfinanzierung von lediglich 3.5 Mio. Franken. Damit resultiert ein ungenügender Selbstfinanzierungsgrad von 16 % sowie ein Finanzierungsfehlbetrag von 18 Mio. Franken.

Im Allgemeinen Haushalt entspricht die Selbstfinanzierung 3.9 Mio. Franken, was einen Selbstfinanzierungsgrad von 25 % sowie einen Finanzierungsfehlbetrag von 12 Mio. Franken ergibt. Bei den Eigenwirtschaftsbetrieben ist bei der Gasversorgung eine Tarifsenkung und bei der Abfallentsorgung eine Gebührenerhöhung geplant, damit die Anlagendeckung einem gesunden Grad entspricht.

Bei den Eigenwirtschaftsbetrieben ist die Selbstfinanzierung insgesamt negativ mit -0.4 Mio. Franken. Dieses Defizit sowie sämtliche Investitionen ergeben einen Finanzierungsfehlbetrag von 6 Mio. Franken, was die Nettoschulden des Gesamthaushalts ebenfalls erhöht. Durch die gesamte Neuverschuldung von 18 Mio. Franken steigt die Nettoschuld somit auf rund 65 Mio. Franken und 3'274 Franken pro Einwohnerin und Einwohner.

Rechnungsabschluss 2020

Die Auswirkungen von Corona werden bei den Steuererträgen verzögert eintreten. Das durch den Kanton prognostizierte Mittel der Steuerkraft wird weniger pessimistisch eingeschätzt.

Durch die weiteren Ertragsausfälle insbesondere im Pflegebereich und bei den Vermietungen wird für das Jahr 2020 trotzdem mit einem 2.4 Mio. Franken höheren Defizit von 5.4 Mio. Franken gerechnet (Budget 2020: 3 Mio. Franken Defizit).

Ausblick

Die Abstimmungsresultate vom 27. September 2020 über die höheren Anteile der Zusatzleistungen sowie der Unterhaltsübernahme der Gemeindestrassen aus dem Kantonalen Strassenfonds werden frühestens ab 2022 wirksam. Trotz dieser Aussicht ergeben sich strukturelle Defizite in den Erfolgsrechnungen der Planjahre.

Die hohen Investitionen von durchschnittlich 27 Mio. Franken jährlich erhöhen die Finanzierungsfehlbeträge, was die Nettoschuld gegen Ende der Planperiode (2024) bis auf 118 Mio. Franken und 5'870 Franken pro Einwohnerin und Einwohner stark ansteigen lässt. Durch neue Erträge und einmalige Buchgewinne ist der Lichtblick in den Planjahren die wesentlich höhere Selbstfinanzierung von durchschnittlich rund 11 Mio. Franken jährlich.

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