Wie die Gemeinde Schlieren mitteilt, ist die vorzeitige Stimmabgabe an der Urne an den letzten vier Arbeitstagen vor einem Wahl- und Abstimmungstag möglich.
Das Stadthaus Schlieren.
Das Stadthaus Schlieren. - Nau.ch
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Dem Stadtrat ist es ein grosses Anliegen, den Stimmberechtigten bei der Stimmabgabe die nach den gesetzlichen Vorschriften maximal möglichen Optionen anzubieten. So ist die vorzeitige Stimmabgabe an der Urne im Stadthaus an den letzten vier Arbeitstagen vor einem Wahl- und Abstimmungstag möglich.

Die Stadt Schlieren richtet sich mit dieser Anpassung nach dem Gesetz über die politischen Rechte (GPR) des Kantons Zürich vom 1. September 2003, wonach die vorzeitige Stimmabgabe an der Urne an «mindestens zwei der vier letzten Tage vor dem Wahl- oder Abstimmungstag» zu ermöglichen ist.

Briefliche Stimmabgabe

Die vorzeitige briefliche Stimmabgabe über den Postweg oder mit dem Einwurf in den Gemeindebriefkasten kann unverändert ab der Zustellung des Stimmmaterials vorgenommen werden.

Die Urne im Stadthaus, Freiestrasse 6, bleibt für die Stimmabgabe am Wahl- und Abstimmungstag weiterhin von 9.30 bis 11.30 Uhr geöffnet. Diese und weitere Informationen zur korrekten Ausübung des Stimmrechts können ebenfalls dem Stimmrechtsausweis entnommen werden.

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