Der Werkhof Urdorf sorgt diesen Winter mit privater Unterstützung für Sicherheit auf Gehwegen und Strassen. Die Prioritäten beim Winterdienst sind festgelegt.
Die Gemeindeverwaltung in Urdorf. - Bezirk Dietikon
Die Gemeindeverwaltung in Urdorf. - Bezirk Dietikon - Nau.ch / Simone Imhof
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Wie die Gemeinde Urdorf berichtet, sind die Mitarbeitenden des Werkhofs der Gemeinde auch in diesem Winter darauf vorbereitet, das Gehweg- und Strassennetz der Gemeinde in gutem Zustand zu halten. Wie in den vergangenen Jahren wird der Winterdienst ebenfalls mit tatkräftiger Unterstützung von Privaten sichergestellt.

Der Winterdienst umfasst die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung auf allen öffentlichen Strassen (insbesondere entlang von Buslinien und der Limmattalbahn-Achse), Fusswegen und öffentlichen Plätzen in bewohnten Gebieten sowie auf öffentlichen Parkplätzen. Auch ausserhalb bewohnter Gebiete wird der Winterdienst ausgeführt, sofern ein öffentliches Interesse besteht.

Wichtige Angaben zum Winterdienst

Die Glatteisbekämpfung wird bei entsprechenden Witterungsbedingungen (auch ohne Schnee) durchgeführt. Zwischen 0 Uhr und 4 Uhr darf kein Winterdienst erwartet werden (Nachtruhe). Private Haus- und Garageneinfahrten sowie Hauszugänge müssen von den Grundeigentümern selber freigehalten werden.

Es besteht kein Anspruch auf Dienstleistungen, die nicht im öffentlichen Interesse sind. Zur Glatteisbekämpfung werden nur die nach der Stoffverordnung des Bundes zugelassenen Auftaumittel verwendet, zur Hauptsache Natrium und Calciumchlorid, in Ausnahmefällen kann diese Anwendung mit Splitt oder Sand ergänzt werden.

Auf Waldstrassen, Flur- und Wanderwegen wird zugunsten der Umwelt auf den Einsatz von Taumitteln verzichtet (Verwendung von Splitt).

Reduzierter Winterdienst in Urdorf

Es ist zu beachten, dass Urdorf einen reduzierten Winterdienst praktiziert. Dieser ist insofern reduziert, als dass auf ebener Strasse Schnee und Eis nicht in erster Priorität bekämpft werden. Autofahrende sollen beim Parkieren darauf achten, dass die Gehwege frei bleiben, damit die öffentlichen Fusswege für die Fahrzeuge des Winterdienstes zugänglich sind.

Ebenso sind Bäume, Hecken und Sträucher so zurückzuschneiden, dass die Strassen- und Gehwegräume frei sind und die Winterdienstfahrzeuge ungehindert passieren können. Für die Schneeräumung der Birmensdorfer- und der Feldstrasse ist der Kanton zuständig.

Die Schneeräumung des Trassees und der Gleisanlagen der Limmattalbahn (LTB) erfolgt durch die Bahnbetreiberin, die Gemeinde Urdorf ist insbesondere für den Winterdienst im Bereich der Kreuzungen LTB/Strasse und der Haltestellen zuständig. Der Winterdienst auf den Perronanlagen der Station Weihermatt und des Bahnhofs Urdorf wird durch Unterhaltsequipen der SBB sichergestellt.

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