Weiningen führt eine Gemeindeversammlung mit Registrierung durch
Die Gemeindeversammlung in Weiningen am 2. Dezember 2021 wird unter Einhaltung der Distanz- und Hygieneregeln durchgeführt, welche eine Registrierung erfordert.
Die Durchführung von Gemeindeversammlungen ist erlaubt, sofern die Distanz- und Hygieneregeln eingehalten und die Rückverfolgbarkeit der Teilnehmenden (Contact Tracing) gewährleistet wird. In diesem Sinne werden die an der Gemeindeversammlung Weiningen vom 2. Dezember 2021 erscheinenden Personen registriert. Die Gemeinde garantiert, dass die hierfür erhobenen Daten am 17. Dezember 2021 unwiderruflich vernichtet werden.
Die Gemeinde bittet um eine Anmeldung
Um am Versammlungsabend die administrative Abwicklung bezüglich der Registrierung zu erleichtern, bittet die Gemeinde, für die Teilnahme an der Gemeindeversammlung die Online-Registration zu nutzen oder die postalische Anmeldung mittels dem im Briefkasten zugestellten Anmeldetalon vorzunehmen. Anmeldungen werden bis am 2. Dezember 2021, 10 Uhr entgegengenommen.
Eine spontane Teilnahme ist mit einer Registrierung vor Ort möglich. Mit einer vorzeitigen Anmeldung leisten die Einwohner jedoch einen wertvollen Beitrag zugunsten einer effizienten Administration und sorgen dafür, dass am Versammlungsabend zügig zu den traktandierten Geschäften geschritten werden kann.