Die Gemeindeversammlung wird am 23. September über die Gebührenordnung für das Langzeitparkieren zu beraten haben.
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Gemäss einem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2018 ist beim Langzeitparkieren auf öffentlichem Grund eine Gebühr zu erheben. Die Festsetzung von Benutzungsgebühren bedarf aber einer gesetzlichen Grundlage. Diese ist den Stimmbürgern in Form eines Sachgeschäfts vorzulegen.

Der Rechts- und Beschwerdedienst des Kantons Schwyz hat mit Schreiben vom 4. März 2019 den Gemeinden und Bezirken den Inhalt des Bundesgerichtsentscheids erläutert und Empfehlungen hinsichtlich des weiteren Vorgehens abgegeben. Der Gemeinderat hat auf dieser Basis der Abteilung Liegenschaften / Sicherheit den Auftrag erteilt, eine Gebührenordnung auszuarbeiten. Diese wird dem Stimmbürger anlässlich der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 23. September 2020 zur Beratung vorgelegt.

Gebührenordnung definiert finanzielle Rahmenbedingungen

Mit der Gebührenordnung werden die Rahmenbedingungen für das Langzeitparkieren gesetzt. Diese können auf alle Parkplätze angewendet werden, welche auf öffentlichem Grund liegen und von der Gemeinde Wollerau bewirtschaftet werden.

Für den Gemeinderat und die Liegenschafts- und Marktkommission war bei der Erarbeitung der Ordnung eines besonders wichtig: Eine Belegung der Parkplätze auf öffentlichem Grund rund um die Uhr soll verhindert werden. Darum werden keine 24-Stunden-Dauerparkkarten angeboten. Eine Kombination von Tages- und Nachtkarten soll nicht möglich sein.

Wie aus Artikel 2 der Ordnung hervorgeht, soll bei der Tarifierung zwischen Tages- und Nachtzeit sowie zwischen Parkplätzen im Freien (Aussen-Parkplätze) und gedeckten Parkplätzen unterschieden werden. Der Nutzer soll die Möglichkeit erhalten, für die Dauer eines Tages, eines Monats oder eines Jahres einen Parkplatz während des Tages oder über Nacht zu mieten.

Für gedeckte Parkplätze wären 960 Fr. im Jahr oder 100 Fr. im Monat zu bezahlen, für Aussen-Parkplätze 700 Fr. im Jahr oder 80 Fr. im Monat. Eine Tages- oder Nachtkarte kostet 5 Fr.

Eigentliches Parkplatzregime wird im Reglement zu regeln sein

Mit der Gebührenordnung wird die Basis für die Anpassung des Parkplatzreglements aus dem Jahr 2006 (Stand August 2020) geschaffen. Im zu überarbeitenden Reglement wird zu definieren sein, welche Parkplätze künftig für Langzeitparkierer gegen eine Benutzungsgebühr zur Verfügung stehen sollen. Im Reglement sind auch die genauen Zeitfenster der Tages- und der Nachtzeit festzulegen und zu definieren, wer Parkkarten beziehen kann.

Da ein Teil der auswärtigen Mitarbeitenden der Gemeinde und der Schule Wollerau auf ein Fahrzeug und somit einen Parkplatz angewiesen ist, erachtet es der Gemeinderat als gerechtfertigt, die Gebühr für diese Parkplätze zu reduzieren. Darum ist in der Gebührenordnung explizit festgehalten, dass für Mitarbeitende der Gemeinde die Gebühren bis maximal 50 Prozent der ordentlichen Gebühren reduziert werden können.

Vom erwähnten Bundesgerichtsentscheid nicht betroffen – und damit in dieser Gebührenordnung nicht zu regeln – ist das Kurzzeitparkieren auf den öffentlichen Parkplätzen der Gemeinde Wollerau. Die Regelung dieser Frage bleibt in der Kompetenz des Gemeinderates.

Die vorgeschlagenen Tarife wurden vom Preisüberwacher geprüft. Als Referenzwert wurden Jahresparkkarten für Aussen-Parkplätze herangezogen, bei denen es keinen Anspruch auf einen freien Parkplatz gibt. Das kann eine Park-and-Ride-Anlage sein oder ein öffentlicher Parkplatz mit Parkkarten.

Der Gemeinderat Wollerau plant in Abstimmung mit der Liegenschafts- und Marktkommission, bei der Definition von Parkplätzen sowie der Zuweisung von Parkkarten gewisse Einschränkungen vorzunehmen, sodass die Bezüger von Parkkarten nicht einen «eigenen» Parkplatz mit ausschliesslichem Gebrauchsrecht haben, aber im Regelfall ein Parkplatz zur Verfügung steht. Damit sind aus Sicht des Gemeinderates auch Tarife gerechtfertigt, welche über der Empfehlung des Preisüberwachers von Fr. 400.00 für Jahresparkkarten auf Aussen-Parkplätzen liegen.

Die Rechnungsprüfungskommission begrüsst die Schaffung einer Gebührenordnung in der vorliegenden Form. Sie erachtet jedoch die Monats- und Jahrestarife für Aussen-Parkplätze als zu hoch und wird eine Reduktion dieser Tarife beantragen.

Nach der Gemeindeversammlung vom 23. September 2020 können die Stimmberechtigten am 29. November 2020 an der Urne über die Gebührenordnung beschliessen. Nach der Genehmigung durch den Stimmbürger wird der Gemeinderat auf der Basis der Gebührenordnung das Reglement aus dem Jahr 2006 überarbeiten. Das überarbeitete Reglement soll per Sommer 2021 in Kraft gesetzt werden.

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