Schübelbach

Gemeinde Schübelbach hat die Planungszone verlängert

Wie die Gemeinde Schübelbach mitteilt, wird die Planungszone in Hinsicht auf verkehrsintensive Einrichtungen bis in den August 2025 verlängert.

Ortseinfahrt Schübelbach in Siebnen.
Ortseinfahrt Schübelbach in Siebnen. - Nau.ch / jpix.ch

Vor drei Jahren (Stand August 2023) erliess der Gemeinderat Schübelbach Planungszonen, um die Entwicklung des Siedlungsgebiets für verkehrsintensive Einrichtungen innerhalb der Gemeinde im Sinne einer modernen und zielgerichteten Raumplanung sicherzustellen.

Nun wird diese verlängert.

Der kantonale Richtplan liefert Vorgaben zu den sogenannt verkehrsintensiven Einrichtungen, wie beispielsweise grosse Einkaufszentren, Fachmärkte oder Freizeiteinrichtungen.

Diese sollen an integrierten Standorten vorgesehen werden, das heisst, sie liegen im oder am Siedlungsschwerpunkt.

Keine verkehrsintensiven Einrichtungen in der Gewerbezone

In der Gemeinde Schübelbach sind in allen Ortsteilen noch Baulandreserven in der Gewerbezone vorhanden.

Gemäss Baureglement ist die Gewerbezone für mässig störende Betriebe bestimmt.

Um sicherzustellen dass in den bestehenden Gewerbezonen, angelehnt an den kantonalen Richtplan, keine verkehrsintensiven Einrichtungen mit mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche oder mit mehr als 30 Parkplätzen realisiert werden, hat der Gemeinderat Schübelbach vor drei Jahren Planungszonen erlassen.

Um zwei Jahre verlängert

Vor beinahe einem Jahr konnte der Teilnutzungsplan verkehrsintensive Einrichtungen veröffentlicht werden.

Aufgrund einer pendenten Beschwerde hat der Gemeinderat entschieden, die Planungszone, deren Geltungsdauer am 21. August 2023 endet, um zwei Jahre zu verlängern.

Mit der Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt vom Freitag, 18. August 2023, beginnt eine öffentliche Auflagefrist von 30 Tagen.

Bis zum 17. September 2023 kann, wer durch die Verlängerung der Planungszone in seinen Interessen berührt ist, beim Gemeinderat Einsprache erheben.

Die Planungszone gilt bis zur rechtskräftigen Genehmigung der revidierten Vorschriften im Baureglement zu den verkehrsintensiven Einrichtungen.

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