Matura 2020: Schriftliche Prüfungen finden statt
Die Maturitätsprüfungen werden im Kanton Schwyz trotz Coronavirus stattfinden. Auf die mündlichen Prüfungen wird allerdings verzichtet.
Der Bundesrat hat am 29. April 2020 der von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) vorgeschlagenen, föderalistischen Lösung zugestimmt. Diese lässt es den Kantonen frei, aufgrund der besonderen Lage infolge der Coronapandemie auf Teile der Prüfung oder sogar ganz auf diese zu verzichten. Die epidemiologische Lage im Kanton Schwyz lässt die Durchführung von Prüfungen zu, gibt es doch zum Glück praktisch keine von der Pandemie betroffenen Mitglieder an den Mittelschulen im Kanton Schwyz.
Kernelement «schriftliche Prüfungen»
In enger Absprache mit den Rektorinnen und Rektoren der Mittelschulen wurden bereits im März 2020 vorbehaltene Entschlüsse bezüglich der Abschlussprüfungen und der Promotion an den Mittelschulen gefasst.
Die schriftlichen Prüfungen finden vom 25. bis 29. Mai 2020 statt, zu einem Zeitpunkt also, wo die Schulräumlichkeiten weitgehend frei sind und die Schutzmassnahmen wirksam umgesetzt werden können. Selbstverständlich müssen bei allen Prüfungen die speziellen Bedürfnisse von vulnerablen Schülerinnen und Schülern sowie Lehrpersonen berücksichtigt werden.
Eine Ausnahme bilden die Fachmaturaprüfungen am Theresianum Ingenbohl. Da bei diesen Ausbildungsgängen keine Erfahrungsnoten vorliegen, müssen die Prüfungen zwingend in mündlicher und schriftlicher Form stattfinden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Schülerinnen und Schüler ein Abschlusszeugnis bekommen.
Verzicht auf die mündlichen Prüfungen
Auf die mündlichen Prüfungen wird aufgrund der speziellen Lage infolge der Coronapandemie verzichtet. Dies ergibt eine gewisse Entlastung für die Schülerschaft, aber auch für die Lehrpersonen. Zudem können Zeit- und Platzreserven an den Schulen geschaffen werden im Juni, wo auch an den Mittelschulen voraussichtlich der ordentliche Schulbetrieb wieder aufgenommen wird. So ist etwa zusätzlicher Zeitbedarf erforderlich für die Korrektur- und Nachkorrekturarbeiten der schriftlichen Prüfungen oder für Schülerinnen und Schüler, welche aus verschiedenen Gründen die schriftlichen Prüfungen nachholen müssen.
Regelung über Anpassungen zur Promotion und Notenberechnung noch ausstehend
Damit eine rechtliche Grundlage besteht, müssen sämtliche Änderungen gegenüber dem normalen Prüfungsprozess durch das zuständige Gremium, den Erziehungsrat, beschlossen werden. Neben den oben erwähnten grundsätzlichen Änderungen sind beispielsweise in Bezug auf die Notenberechnung bei den Abschlussprüfungen weitere Anpassungen erforderlich; dies immer im Bestreben, den Schülerinnen und Schüler auch in der besonderen Lage faire Prüfungsbedingungen bieten zu können.
Weiter müssen Anpassungen gemacht werden in Bezug auf die Notengebung und Promotion für Schülerinnen und Schüler, welche ihre Ausbildung nicht abschliessen, sondern im nächsten Schuljahr fortsetzen werden. Auch hier gilt es, der speziellen Situation zugunsten der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen. Es ist vorgesehen, dass der Erziehungsrat bis Mitte Mai 2020 die entsprechenden Änderungen erlässt.