Reichenburg bereinigt das Strasseninventar
Wie die Gemeinde Reichenburg informiert, wurde das Verzeichnis über die Strassen und Fusswege mit privater Unterhaltspflicht aus dem Jahr 1911 überarbeitet.
Das Verzeichnis über die Strassen und Fusswege mit privater Unterhaltspflicht (kurz Wegrodel) der Gemeinde Reichenburg stammt aus dem Jahr 1911. Der Wegrodel hält fest, wo öffentliche Fuss- und Fahrwege mit privater Unterhaltspflicht verlaufen.
Laut dem Gesetz über die öffentlichen Wege mit privater Unterhaltspflicht haben die Gemeinden mit Einführung des eidgenössischen Grundbuches ihre Verzeichnisse zu bereinigen. Das eidgenössische Grundbuch wird derzeit vom Grundbuchamt March bereinigt, weshalb auch auf kommunaler Stufe die Wegrodel-Bereinigung angegangen wurde.
Im Lauf der Zeit hat sich das Dorf Reichenburg stark verändert. Das in Worten und noch ohne Planbeilage festgehaltene Wegverzeichnis von 1911 ist nicht mehr aktuell. Damals noch für wichtig befundene Wegeverbindungen sind heutzutage oft nicht mehr von öffentlichem Interesse, andere wiederum haben an Bedeutung gewonnen und finden im Wegrodel eine Neuaufnahme.
Nebst den technischen Fortschritten im letzten Jahrhundert hat sich auch die Siedlungs- und Parzellenstruktur stark verändert. Die Umschreibungen des Verzeichnisses von 1911 sind heute nicht mehr überall nachvollziehbar. Das Verzeichnis liegt in bereinigter Fassung vor.