Schübelbach stimmt über Zonen für Verkaufsflächen ab
Am 9. Februar 2025 entscheidet Schübelbach über die Zonenplanung, die festlegt, wo grosse Einkaufszentren und Fachmärkte zukünftig gebaut werden können.
Wie die Gemeinde Schübelbach berichtet, haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der kommenden Urnenabstimmung vom 9. Februar 2025 über den «Teilzonenplan verkehrsintensive Einrichtungen» zu befinden.
Einkaufszentren und grosse Fachmärkte ziehen meist viele Besucherinnen und Besucher an und werden deshalb als verkehrsintensive Einrichtungen (VE) bezeichnet. Im Teilzonenplan, über den die Stimmbevölkerung der Gemeinde Schübelbach am 9. Februar 2025 abstimmt, ist festgehalten, an welchen Standorten solche Verkaufsgeschäfte langfristig gesehen am sinnvollsten gelegen sind.
Die Teilzonenplanung verkehrsintensive Einrichtungen ist ein behördenverbindlicher Auftrag des Kantons und muss von der Gemeinde festgelegt werden.
Kurze Wege sollen Verkehr reduzieren
Angesichts des starken Bevölkerungswachstums soll das Einkaufen vor Ort begünstigt werden. Denn wenn man einkaufen kann, wo man wohnt, ist man eher zu Fuss, mit dem Velo oder öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs.
So gibts langfristig weniger Durchgangsverkehr zwischen den einzelnen Ortschaften und auch der Autoverkehr in den Zentren nimmt ab. Die drei Dörfer werden so gestärkt und belebt.
Keine grossen Fachmärkte in Wohnzonen
Grosse Einrichtungen mit mehr als 3000 Quadratmeter Verkaufsfläche und mehr als 300 Parkplätzen – die Gemeinde spricht hier von der Grösse eines «Seedamm-Centers» in Pfäffikon oder eines «Hornbachs» in Galgenen – sind an keinem Standort in der Gemeinde Schübelbach vorgesehen.
Als Standorte für mittelgrosse verkehrsintensive Einrichtungen eignen sich die Ortsteile Siebnen und Buttikon. Nicht zugelassen werden Einrichtungen in Wohnzonen oder in der Nähe von Wohngebieten mit kleineren Strassen sowie in landschaftlich sensiblen Gebieten.
Flächen effizient nutzen
Im vorliegenden Teilzonenplan ist festgehalten, worauf bei der Standortevaluation zu achten ist. Flächen sollen effizient genutzt werden können, etwa mittels unterirdischer Parkplätze, und die Einrichtungen müssen so gestaltet sein, dass sie ins Siedlungsbild passen und der Öffentlichkeit dienen (Wege, Umgebungsgestaltung).
Eine gute Anbindung an das Fuss-, das ÖV- und das Velowegnetz wurde ebenfalls als Bedingung festgehalten, um das Verkehrsaufkommen möglichst gering zu halten.
Bereits bestehende mittelgrosse Einrichtungen, die nicht in der neu bestimmten Zone für verkehrsintensive Einrichtungen liegen, können um bis zu 30 Prozent erweitert werden.