Verkehrseinschränkungen sind in Rüeggisberg zu erwarten
Wie die Gemeinde Rüeggisberg berichtet, kommt es aufgrund des Cottagemarktes am 25. und 26. Juni 2022 zu Behinderungen im Dorf.
Am Wochenende vom Samstag und Sonntag, 25. und 26. Juni 2022, findet nach dreijährigem Unterbruch wiederum der viel beachtete Cottagemarkt des Gartenbijoux’s Rüeggisberg auf der Dorfstrasse Rüeggisberg statt, jeweils von 9 bis 17 Uhr. An beiden Markttagen gelten Verkehrsbeschränkungen.
Die Dorfstrasse ist zwischen dem Gemeindehaus und der Einmündung Brügglenstrasse jeweils während der Marktzeiten 9 bis 17 Uhr für jeglichen Verkehr gänzlich gesperrt mit Ausnahme von Rettungsfahrzeugen.
Während der übrigen Zeiten ist die Durchfahrt gewährleistet. Als Besucherparkplätze dienen der Viehschauplatz mit Zufahrt Dorf West und der Parkplatz am Feldweg Wiese mit Zufahrt Dorf Ost über Kreisel Goffers und Fultigenstrasse.
Aus Gründen der Gleichbehandlung wird für die Parkmöglichkeit auf der Wiese Feldweg wie auch auf dem Viehschauplatz für die Marktbesucher eine Parkgebühr erhoben, keine Parkplatz-Gebühr für Besucher von Kirche und Friedhof oder Klosterruine, Besucher geben sich gegenüber dem Verkehrsdienst zu erkennen.
Postautohaltestellen werden nicht bedient
Der Zugang zu den Parkplätzen Üse Dorfmärit und der Landi Rüeggisberg ist gewährleistet. Der Ortsverkehr wird über den Feldweg Ost oder die Brügglenstrasse West umgeleitet. Der übrige Verkehr wird grossräumig umgeleitet via Riggisberg und Schwarzenburg. Die Zufahrt zur Entsorgungsstation beim Gemeindehaus ist gewährleistet.
Die Postautohaltestellen Rüeggisberg Post und Gemeindehaus werden während der Marktzeiten nicht bedient. Das Postauto wendet auf dem Goffers über die Ringstrasse der Gewerbezone und bedient nur die Haltestellen Fultigen Abzweigung. Ausserhalb der Marktzeiten fährt das Postauto den normalen Kurs durch das Dorf mit wenden auf dem Postplatz.
Der Postplatz darf an beiden Markttagen nicht belegt werden wegen des Wendeplatzes des Postautos. Es gelten die aufgestellten Signale und den Anweisungen des Verkehrspersonals ist Folge zu leisten.