Baubewilligung für Ingenbohl Seeufergestaltung bestätigt
Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde gegen die 2. Etappe der Ingenbohler Seeufergestaltung abgewiesen. Der Baustart kann nach der Abstimmung 2025 erfolgen.
Wie die Gemeinde Ingenbohl mitteilt, wurde am 30. Oktober 2023 die Baubewilligung für die 2. Etappe Seeufergestaltung, basierend auf dem kantonalen Gesamtentscheid des Amts für Raumentwicklung vom 3. Oktober 2023, erteilt. Die gegen den Baubewilligungsentscheid erhobene Beschwerde wurde vom Regierungsrat am 4. Juni 2024 abgewiesen.
Nun hat am 27. November 2024 (Versand 16. Januar 2025) auch das Verwaltungsgericht darüber befunden und den Entscheid des Regierungsrats bestätigt beziehungsweise die Beschwerde abgewiesen.
Ein Baustart kann jedoch noch nicht in naher Zukunft erfolgen. Zunächst steht am 28. September 2025 die Sachabstimmung über die vom Gemeinderat als gültig erklärte Pluralinitiative an.