Einsiedeln

Bezirksrat Einsiedeln initiiert langfristige Liegenschaftsstrategie

Nau.ch Lokal
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Schwyz,

Der Bezirksrat Einsiedeln hat beschlossen, eine umfassende Liegenschaftsstrategie für den Zeitraum 2028 bis 2040 zu erarbeiten.

Kloster Einsiedeln.
Das Kloster Einsiedeln. - Nau.ch / Jeannine Good

Wie der Bezirk Einsiedeln mitteilt, hat der Bezirksrat Einsiedeln beschlossen, eine umfassende Liegenschaftsstrategie für den Zeitraum 2028 bis 2040 zu erarbeiten.

Im Weiteren hat er die Pluralinitiative der SP («Ja zu mehr bezahlbarem Wohnraum für die Einsiedler Bevölkerung») sowie diejenige der SVP («Wohnungen in der Gewerbe- und Industriezone») in der Form der allgemeinen Anregung für gültig erklärt.

Liegenschaftenstrategie: Zweistufige Planung beschlossen

Ziel der vom Bezirksrat beschlossenen, langfristigen Liegenschaftsstrategie ist es, eine strategische Grundlage für die Nutzung und Entwicklung bezirkseigener Liegenschaften zu schaffen, die als Planungsinstrument und Entscheidungshilfe dienen soll.

Aufgrund der laufenden kommunalen Richtplanung, hängiger Grossprojekte wie dem neuen Verwaltungszentrum Einsiedlerhof und bevorstehender Volksabstimmungen zu wichtigen, raumrelevanten Fragen (beispielsweise Umzonung altes Schulhaus Trachslau, Umbau oder Verkauf Haus «Raben»), wurde eine zweistufige Planung beschlossen.

Bis Ende 2026 wird eine rollende Liegenschaftsplanung erstellt, die den Grundstein für die Ausarbeitung der langfristigen Strategie legt. Die finale Liegenschaftsstrategie soll im Jahr 2028 vorliegen.

Gültigerklärung zweier Initiativen

Am 4. November 2024 reichte die SP Einsiedeln eine Pluralinitiative ein, mit der verlangt wird, dass der Bezirk Rahmenbedingungen schafft und Massnahmen ergreift, die zur Förderung und Realisierung von bezahlbarem Wohnraum im Bezirk Einsiedeln führen.

Die Initiative ist generell und offen formuliert und wurde vom Bezirksrat daher in der Form einer allgemeinen Anregung für gültig erklärt.

Die SVP Einsiedeln reichte am 15. November 2024 ebenfalls eine Pluralinitiative ein, mit der eine Anpassung des kommunalen Baureglements verlangt wird. Mit der Initiative soll die Realisierung von Wohnungen in der Gewerbe- und Industriezone erleichtert werden und es sollen nicht nur betriebsnotwendige Wohnungen zulässig sein.

Weil das Anliegen die zu Grunde liegende Nutzungsplanung tangiert und verschiedene rechtliche und praktische Fragen aufwirft, im Grundsatz aber möglich ist, wurde die Initiative vom Bezirksrat ebenfalls in der Form der allgemeinen Anregung für gültig erklärt.

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