Eine Spezialzone «Wohn- und Gewerbezone Bahnhof» und eine neue Verkehrszone sind in der Anpassung der Nutzungsplanung formuliert. Sie liegt nun öffentlich auf.
Bahnhof Einsiedeln
Das Bahnhofsgebiet Einsiedeln soll aufgewertet werden. - Wikimedia Commons
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Wie der Bezirg Einsiedeln schreibt, soll der Bahnhof Einsiedeln zu einem attraktiven und zeitgemässen Zentrum werden und die verkehrliche Situation sowie die Aufenthaltsqualität vor Ort verbessert werden.

Zu diesem Zweck hat der Bezirk Einsiedeln mit dem Kanton Schwyz, der Südostbahn und der Post eine Entwicklungsstudie für dieses Gebiet erstellen lassen. Bevor das Vorhaben konkretisiert werden kann, ist zuerst eine Anpassung der baulichen Vorgaben notwendig.

Die Bevölkerung konnte sich dazu bereits im Juni letzten Jahres einbringen. Nun liegt die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung nach kantonaler Vorprüfung bis Anfang Dezember 2024 öffentlich auf.

Spezialzone «Wohn- und Gewerbezone Bahnhof» mit Gestaltungsplanpflicht

Mit der Anpassung der Nutzungsplanung kann der Bezirk sicherstellen, dass das Bahnhofgebiet im Sinne eines Zentrums für die Bevölkerung von Einsiedeln entwickelt und aufgewertet wird.

So wurde eine Spezialzone «Wohn- und Gewerbezone Bahnhof» mit Gestaltungsplanpflicht definiert. Für diese Zone gilt, dass in den Erdgeschossen beim Bahnhofplatz publikumsorientierte Angebote entstehen müssen, das heisst Verkaufsgeschäfte, Gastronomiebetriebe oder Gewerbe mit Laufkundschaft.

Insgesamt sind dreissig Prozent der Fläche, die in dieser Zone gebaut wird, für Gewerbenutzungen vorgesehen. Innerhalb der neuen Wohn- und Gewerbezone Bahnhof kann maximal 70 Prozent Wohnraum entstehen und sich mässig störendes Gewerbe ansiedeln.

Analog den Anforderungen für das Gewerbe in der Dorfkernzone kann die Anzahl der Parkplätze auf 50 Prozent des Normalbedarfs reduziert werden.

Neue Verkehrszone umfasst optimiert Verkehr im Bahnhofsgebiet

Im Weiteren wurde eine neue Verkehrszone festgelegt, welche die gesamte verkehrliche Erschliessung des Bahnhofgebiets umfasst. Der Erschliessungsplan wurde so angepasst, dass die angestrebte Verkehrsoptimierung mit einem Bushof und neuer Verkehrsführung inklusive eines Kreisels, sowie gestalterischen Aufwertungen rund um den Bahnhofplatz im Detail geplant werden können.

Die Entwicklungsstudie Bahnhofsareal aus dem Jahre 2021 gilt als wegleitend für die Erarbeitung des Gestaltungsplans. Neu umfasst die Gestaltungsplanpflicht die bereits erwähnte publikumsorientierte Nutzung der Erdgeschossflächen, die Pflicht zur Aufwertung des Wänibachs und die zwingende Erarbeitung eines Mobilitätskonzepts.

Gleichzeitig wurde der Perimeter der Gestaltungsplanpflicht leicht reduziert. Die Reduktion umfasst den Bereich der Gleise und der Gaswerkstrasse 6 und 4.

Öffentliche Auflage bis Anfang Dezember 2024

Die angepasste kommunale Nutzungsplanung liegt vom 31. Oktober bis am 2. Dezember 2024 öffentlich auf. Die Unterlagen können auf der Webseite der Gemeinde und während der Schalteröffnungszeiten bei der Bezirksverwaltung eingesehen werden.

Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich mit einem Antrag und einer Begründung an den Bezirksrat zu richten. Sofern keine Einsprachen eingehen, ist geplant, dass die Bevölkerung an der Urnenabstimmung vom 18. Mai 2025 über die Nutzungsplanung abstimmt. Danach muss sie vom Kanton Schwyz genehmigt und vom Bezirksrat in Kraft gesetzt werden.

Einsiedeln nimmt Bahnhofplatz-Umgestaltung ins Visier

Die Teilrevision der Nutzungsplanung des Bahnhofs Einsiedeln stellt einen wichtigen Meilenstein dar. Denn sobald die kommunale Nutzungsplanung rechtskräftig ist, können die Planungsbeteiligten für ihre baulichen Vorhaben beim Bahnhof einen gemeinsamen Gestaltungsplan erarbeiten.

Der Bezirk Einsiedeln wird mit dem Bauprojekt für die Umgestaltung des Bahnhofplatzes starten, für das eine weitere Sachvorlage notwendig wird.

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