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Kommunaler Richtplan Einsiedeln: Erster Richtplanentwurf steht

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Schwyz,

Der Bezirksrat Einsiedeln und das Ressort Planung und Gewässer haben den Richtplan in einem ersten Entwurf fertiggestellt. Nun ist der Kanton an der Reihe.

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Das Dorf Einsiedeln mit dem Benediktinerkloster. - Keystone

Wie der Bezirk Einsiedeln mitteilt, hab der Bezirksrat Einsiedeln und das Ressort Planung und Gewässer nach intensiven Vorarbeiten, einer Bevölkerungsbefragung und zwei Workshops mit Interessenvertretungen den Richtplan in einem ersten Entwurf fertiggestellt.

Damit ist ein weiterer wichtiger Meilenstein im fünfjährigen Planungsprozess erreicht.

Entwurf mit Richtplantext, sieben Karten und Grundlagenbericht

Der Kanton empfiehlt den Gemeinden und Bezirken, vorgängig zu ihrer Nutzungsplanrevision einen kommunalen Richtplan zu erarbeiten. Seit der Erstellung der räumlichen Entwicklungsstrategie sind die Arbeiten an der Richtplanung des Bezirks weiter fortgeschritten.

Der kommunale Richtplan liegt nun in einem Entwurf vor. Er besteht aus dem Richtplantext, sieben Karten und einem Grundlagenbericht. Der Richtplan umfasst alle raumrelevanten Themen wie Siedlung und Freiraum, Verkehr, Natur und Landschaft, Energie, Umwelt und Klima, Öffentliche Bauten und Anlagen, Sport, Freizeit und Tourismus sowie Versorgung.

Ein spezielles Augenmerk wurde auf die Innenentwicklung und die Entwicklung von Wohnen und Arbeiten gelegt.

Zuhanden des Kantons und Nachbargemeinden verabschiedet

Der Bezirksrat verabschiedete an seiner Sitzung vom 30. Oktober 2024 den Richtplan im Entwurfsstadium zuhanden des Kantons und der Nachbargemeinden zur Vorprüfung und Abstimmung mit anderen Instrumenten.

Er ist als räumliches Steuerungsinstrument ausgearbeitet, das aus Sicht des Bezirksrats den kommunalen Spielraum unter Einhaltung der übergeordneten Vorgaben bestmöglich ausschöpft.

Nach der anschliessenden Überarbeitung nach Eingang der Rückmeldung des Kantons hat die Bevölkerung im zweiten Quartal 2025 Gelegenheit, sich zum konkreten Richtplanentwurf zu äussern.

Der Richtplan ist behördenverbindlich – das heisst sowohl kommunale wie auch kantonale Behörden müssen sich bei ihren Planungen darauf abstützen.

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